Ein Mann wurde wegen Leistungserschleichung festgenommen und muss eine Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen verbüßen.
Haftbefehl vollstreckt: 90 Tage Gefängnis
Wolmirstedt (ost)
Am Nachmittag des 11. Juni 2024 entdeckte eine Patrouille der Bundespolizei in Wolmirstedt einen 46-jährigen Mann, der aufgrund eines laufenden Ermittlungsverfahrens wegen Schwarzfahrens gesucht wurde und bis dahin unbekannt war. Im März dieses Jahres fuhr er mit einem Regionalzug von Wolmirstedt nach Magdeburg. Beim Ticketkontrolleur konnte er keine gültige Fahrkarte vorzeigen und floh aus dem Zug. Der Abgleich des Deutschen mit den damals aufgenommenen Bildern der Überwachungskamera bestätigte, dass es sich tatsächlich um den Gesuchten handelte. Aber das war noch nicht alles: Nachdem die Bundespolizisten die Identität des Mannes festgestellt und im polizeilichen Fahndungssystem überprüft hatten, stellten sie fest, dass die Staatsanwaltschaft Magdeburg einen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Bereits im Juli des letzten Jahres wurde er vom Amtsgericht Haldensleben wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1800 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen verurteilt. Da er die Geldstrafe nicht bezahlt hatte und untergetaucht war, erließ die Staatsanwaltschaft im Februar 2024 den Haftbefehl. Die Beamten informierten ihn darüber, nahmen ihn fest und brachten ihn zur Wache für weitere Maßnahmen. Er kontaktierte Verwandte, die jedoch nicht in der Lage waren, eine so hohe Summe aufzubringen. Daher wurde er inhaftiert. Die Bundespolizei informierte die zuständige Behörde über die Festnahme. Zudem konnte der Tatverdächtige nun dem Schwarzfahrer-Ermittlungsverfahren zugeordnet werden.
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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.