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Haftbefehl vollstreckt: Geldstrafe oder Gefängnis

Ein 38-jähriger Deutscher wurde am Hauptbahnhof Halle festgenommen, da er 2100 Euro zahlen oder 140 Tage ins Gefängnis gehen musste.

Foto: Depositphotos

Halle (Saale) (ost)

Am Freitag, dem 31. Mai 2024, führte eine Patrouille der Bundespolizei um 10:15 Uhr eine Kontrolle an einem 38-jährigen Mann am Hauptbahnhof Halle (Saale) durch. Bei der Überprüfung seiner Identität wurde festgestellt, dass gegen den deutschen Staatsbürger ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig vorlag. Das Amtsgericht Leipzig verurteilte ihn im Februar 2023 rechtskräftig wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 2100 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 140 Tagen. Da der Mann weder die geforderte Geldsumme bezahlte noch sich nach der Ladung zur Strafhaftantritt stellte, wurde im Februar dieses Jahres der Vollstreckungshaftbefehl von der Staatsanwaltschaft erlassen. Dieser wurde dem Verurteilten von den Bundespolizisten mitgeteilt, woraufhin er festgenommen und zur Dienststelle gebracht wurde.

Der Festgenommene konnte die geforderte Geldstrafe nicht begleichen und wurde noch am selben Tag von den Einsatzkräften an eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt übergeben. Die Behörde, die den Haftbefehl ausgestellt hatte, wurde über die Festnahme und die Durchführung der Maßnahme durch die Bundespolizei informiert.

Kontakt:

Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391-56549-505
E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
X: @bpol_pir

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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

nf24