Ein 34-jähriger Mann wurde von der Bundespolizei wegen eines Haftbefehls festgenommen, da er weder die Geldstrafe bezahlen noch die Haft antreten konnte.
Haftbefehl vollstreckt: Mann kann Geldstrafe nicht zahlen
Hauptbahnhof Magdeburg (ost)
Am Montag, dem 21. April 2025, führten Beamte der Bundespolizei um 01:16 Uhr eine Kontrolle an einem Mann im Zentralbahnhof Magdeburg durch. Bei der Überprüfung seiner Identität im Polizeiinformationssystem stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig nach ihm per Haftbefehl suchte. Das Amtsgericht Helmstedt hatte ihn im Mai des letzten Jahres wegen Diebstahls geringwertiger Gegenstände zu einer Geldstrafe von 300 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von ursprünglich 20 Tagen verurteilt. Weder zahlte er das Geld noch trat er die Haft an. Außerdem war sein Aufenthaltsort unbekannt. Daher erließ die Staatsanwaltschaft Braunschweig vor drei Monaten den Haftbefehl. Dieser wurde dem Gesuchten von den Beamten vorgelesen, woraufhin er festgenommen und in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg gebracht wurde. Der haftvermeidende Betrag konnte von dem polnischstämmigen 34-Jährigen erneut nicht aufgebracht werden. Daher wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht und die ausstellende Behörde entsprechend informiert.
Quelle: Presseportal