Ein 44-Jähriger, der bereits zuvor wegen Körperverletzung verurteilt wurde, wurde am Hauptbahnhof Dessau von der Bundespolizei festgenommen und für 199 Tage inhaftiert.
Haftbefehl vollstreckt: Mann muss 199 Tage ins Gefängnis
Hauptbahnhof Dessau (ost)
Früh am Mittwochmorgen, dem 9. Oktober 2024, überprüfte eine Streife der Bundespolizei gegen 01:40 Uhr einen offensichtlich betrunkenen Mann am Hauptbahnhof Dessau und notierte seine persönlichen Daten. Die Überprüfung der Daten im polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass der 44-jährige Mann von zwei Staatsanwaltschaften gesucht wurde. Im November 2022 wurde er vom Amtsgericht Leipzig wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 2400 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen verurteilt. Ein Teil der Geldstrafe wurde bereits beglichen. Da nach Zahlung von 620 Euro keine weiteren Zahlungseingänge erfolgten und der Mann nicht auffindbar war, erließ die Staatsanwaltschaft Leipzig im August dieses Jahres einen Haftbefehl über 1780 Euro Geldstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 89 Tagen. Zusätzlich suchte auch die Staatsanwaltschaft Halle nach ihm. Im Juni 2022 wurde er vom Amtsgericht Halle ebenfalls wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 2200 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 110 Tagen verurteilt. Weder beglich er die Geldstrafe noch stellte er sich trotz Ladung dem Strafantritt, weshalb die Staatsanwaltschaft Halle im April dieses Jahres einen Haftbefehl erließ. Die Bundespolizisten informierten den Mann über die Haftbefehle, nahmen ihn fest und brachten ihn zur Dienststelle der Bundespolizei. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,66 Promille. Die insgesamt offenen Geldstrafen von 3980 Euro konnte er nicht bezahlen und wurde daher für die nächsten 199 Tage in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt gebracht. Die zuständigen Behörden wurden schriftlich über die Durchführung der polizeilichen Maßnahme informiert.
Quelle: Presseportal