Ein 30-Jähriger verübte mehrere Straftaten an Bahnhöfen in Halle und Magdeburg. Er wurde festgenommen und in Untersuchungshaft genommen.
Halle: 30-Jähriger in Untersuchungshaft

Hauptbahnhof Halle (Saale) (ost)
Am Samstag, dem 16. Mai 2026, versuchte ein Individuum um 20:24 Uhr auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofs Halle (Saale), einem 27-jährigen Mann am Hals zu packen und zu erwürgen. Zusätzlich beschimpfte er den jungen Mann und seinen 18-jährigen Begleiter mit beleidigenden Ausdrücken und obszönen Gesten. Sofort griff eine Streife der Bundespolizei ein, identifizierte alle Beteiligten und zeigte den 30-jährigen Verdächtigen wegen Körperverletzung und Beleidigung an. Zudem erhielt der marokkanische Staatsbürger ein einjähriges Hausverbot für den Hauptbahnhof Halle (Saale) seitens der DB Sicherheit.
Kurz nach Mitternacht betrat besagter 30-jähriger Mann den Personentunnel am Hauptbahnhof Magdeburg, nachdem ein Zug aus Halle (Saale) angekommen war, und griff wahllos unbeteiligte Reisende an. Ein 38-jähriger Mann brachte den Angreifer in der Haupthalle zu Boden und hielt ihn fest, bis die Bundespolizei eintraf. Glücklicherweise wurde niemand durch die Angriffe des Mannes verletzt. Der Beschuldigte verhielt sich äußerst verwirrt und schrie lautstark um sich. Er wurde von den Einsatzkräften gefesselt und zur Bundespolizeiwache am Hauptbahnhof Magdeburg gebracht. Auf dem Weg dorthin leistete er Widerstand gegen die polizeilichen Maßnahmen, indem er sich sperrte, zu Boden fiel, wiederholt um sich trat und schließlich von den Beamten zur Wache getragen werden musste.
Bei einem Biss des 30-jährigen Mannes wurde eine Bundespolizistin leicht am Finger verletzt. Sie begab sich anschließend zum Arzt und ist weiterhin einsatzfähig. Die Bundespolizeiinspektion Magdeburg hat unter anderem ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, schwerer Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Ein Bericht wurde bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg eingereicht, um die Untersuchungshaft zu prüfen. Nach der Haftvorführung erließ der zuständige Haftrichter am 18. Mai einen Haftbefehl aufgrund der bestehenden Fluchtgefahr. Der Festgenommene wurde daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.
Quelle: Presseportal







