Ein 41-Jähriger wurde aufgrund einer Geldstrafe von 1800 Euro oder 180 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe festgenommen, da er die Strafe nicht bezahlen konnte.
Halle: 41-Jähriger muss in Haft
Halle (Saale) (ost)
Am Mittwoch, den 21. August 2024 wurde ein Reisender von einer Streife der Bundespolizei gegen 08:05 Uhr auf Bahnsteig dreizehn des Hauptbahnhofs Halle (Saale) kontrolliert. Bei der Überprüfung der Personalien des 41-jährigen Mannes im polizeilichen Fahndungssystem wurde festgestellt, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) vorlag. Der Deutsche war im August des letzten Jahres vom Amtsgericht Halle (Saale) wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 1800 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 180 Tagen verurteilt worden. Da er die geforderte Geldstrafe nicht bezahlt hatte und trotz Vorladung nicht zur Strafvollstreckung erschienen war, wurde im Mai dieses Jahres der Haftbefehl erlassen. Die Bundespolizisten informierten den Mann über den Haftbefehl, nahmen ihn fest und brachten ihn zur Dienststelle der Bundespolizei.
Da der Verurteilte die Geldstrafe von 1800 Euro nicht zahlen konnte, wurde er von den Bundespolizisten an eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt übergeben. Die zuständige Behörde wurde schriftlich über die Festnahme und den neuen Aufenthaltsort des Mannes informiert.
Quelle: Presseportal