Ein 18-jähriger Mann attackierte einen Beamten nach einer Kontrolle, als sein Begleiter als Sprachmittler fungierte.
Halle: Angriff auf Bundespolizisten nach Ticketkontrolle

Halle (Saale) (ost)
Am Montag, dem 13. Oktober 2025, ersuchte der Zugführer einer S-Bahn von Leipzig nach Halle (Saale) um 09:25 Uhr die Bundespolizei in Halle (Saale) um Hilfe. Zwei männliche Passagiere wurden verdächtigt, die S-Bahn ohne gültigen Fahrschein benutzt zu haben und verweigerten die Vorlage von Ausweisdokumenten. Bei der Ankunft des Zuges am Hauptbahnhof überprüften Bundespolizeibeamte die beiden Männer. Die beiden 18- und 29-jährigen Männer zeigten den Beamten jeweils ein gültiges Deutschlandticket und gültige Ausweisdokumente. Bei der Überprüfung der Daten im Polizeiinformationssystem stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig nach dem 29-jährigen Russen suchte. Er wurde im Juni des letzten Jahres vom Amtsgericht Borna wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 400 Euro oder 50 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da er die Strafe nicht bezahlte und nicht antrat, erließ die Staatsanwaltschaft Leipzig im August dieses Jahres einen Haftbefehl. Die Beamten informierten den Mann darüber, nahmen ihn fest und brachten ihn in die Diensträume am Hauptbahnhof Halle. Sein 18-jähriger Begleiter bot sich freiwillig als Dolmetscher an. Auf dem Weg zur Dienststelle kam er den Beamten jedoch zu nahe, obwohl er mehrmals aufgefordert wurde, Abstand zu halten. Als ein Beamter ihn zurückdrängen wollte, wehrte er sich und trat dem Bundespolizisten gegen den hinteren linken Oberschenkel, was Schmerzen verursachte. Daraufhin mussten zwei Beamte den russischen Staatsbürger unter Anwendung von Gewalt zu Boden bringen und ihm Handschellen anlegen. Während des Einsatzes leistete er erheblichen Widerstand und spuckte in Richtung einer Beamtin, verfehlte sie jedoch. Der 29-Jährige durfte die Dienststelle nach Zahlung der ausstehenden Geldstrafe verlassen. Gegen den 18-Jährigen leitete die Bundespolizei Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung ein.
Quelle: Presseportal








