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Halle: Dieb wird per Sicherungshaftbefehl gesucht

Trotz Verurteilung lernte ein 45-Jähriger nichts dazu. Er wurde festgenommen und einem Richter vorgeführt, der den Haftbefehl bestätigte und ihn inhaftieren ließ.

Foto: Depositphotos

Halle (Saale), Mühlhausen (ost)

Trotz seiner Verurteilung zeigte ein 45-jähriger Mann keine Lernbereitschaft: Am Sonntag, dem 22. April 2024, wurde der Deutsche gegen 16:15 Uhr am Hauptbahnhof Halle (Saale) kontrolliert. Bei der anschließenden Überprüfung seiner Daten im polizeilichen Informationssystem wurden zwei Einträge festgestellt: Die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) suchte den Mann wegen eines Diebstahls und ein Richter des Amtsgerichts Mühlhausen erließ am 21. März dieses Jahres einen Haftbefehl gegen ihn. Dies geschah aufgrund einer Verurteilung im Februar 2023, ebenfalls wegen Diebstahls, durch dasselbe Gericht. Der Mann wurde zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, die zunächst zur Bewährung ausgesetzt wurde. Da er jedoch gegen die Bewährungsauflagen verstieß und seinen Aufenthaltsort verheimlichte, wurde er von Bundespolizisten festgenommen und zur Dienststelle gebracht. Dort verbrachte er die Nacht in Gewahrsam und wurde am Montag, dem 22. April, einem Richter am Amtsgericht Mühlhausen vorgeführt. Der Haftbefehl wurde bestätigt und der Mann wurde inhaftiert. Die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) wurde über seinen neuen Aufenthaltsort informiert.

Kontakt:

Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391-56549-505
E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
X: @bpol_pir

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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

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