Ein Arbeitgeber aus Halle (Saale) wurde zu 2 Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er veruntreute Arbeitsentgelt und hinterzog Steuern in Millionenhöhe.
Halle: Freiheitsstrafe für Arbeitgeber wegen Schwarzarbeit
Halle (Saale) (ost)
Vor dem Landgericht Halle (Saale) wurde der Geschäftsführer einer GmbH aus Halle (Saale) als Arbeitgeber in der Baubranche rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, weil er in 70 Fällen Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut sowie in 48 Fällen Steuern hinterzogen hat. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Halle (Saale) des Hauptzollamtes Magdeburg und die Steuerfahndung Halle (Saale) führten umfangreiche Ermittlungen durch und stellten fest, dass der Verurteilte über einen Zeitraum von 4 Jahren Arbeitnehmer beschäftigte, die größtenteils nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet waren und stattdessen schwarz bezahlt wurden.
Um die Schwarzgeldsummen zu verschleiern, verwendete der Verurteilte sogenannte Abdeckrechnungen in Höhe von über 2,7 Millionen Euro, die in die Buchhaltung des Unternehmens aufgenommen und nach Abzug einer Provision in bar an den Angeklagten zurückgezahlt wurden.
Dies führte zu einem Sozialversicherungsschaden von über 390 Tausend Euro und einem Steuerschaden von etwa 138 Tausend Euro.
Der Angeklagte, der bereits wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls, fahrlässiger Körperverletzung, Urkundenfälschung und unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt wurde, gestand die Tatvorwürfe vollständig in der Hauptverhandlung ein. Zudem hat er die hinterzogenen Steuern größtenteils beglichen und sich um Schadenswiedergutmachung bei den Sozialversicherungsträgern bemüht.
Quelle: Presseportal