Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Halle: Haftbefehl nach Anspucken einer Zugbegleiterin

Ein Mann wurde festgenommen, nachdem er eine Zugbegleiterin angespuckt hatte. Die Bundespolizei stellte ihn nach fünf Stunden im Hauptbahnhof Dessau.

Foto: Depositphotos

Dessau-Roßlau (ost)

Am Mittwochmorgen, dem 23. Juli 2025 ereignete sich in einer S-Bahn auf der Strecke von Dessau-Roßlau nach Halle (Saale) ein Vorfall mit einer Zugbegleiterin. Um 06:26 Uhr betrat ein Mann, der bereits negativ aufgefallen war, am Haltepunkt Marke die S-Bahn, obwohl er kurz zuvor von einem Kollegen der Geschädigten in einem anderen Zug des Weiterfahrens ausgeschlossen worden war. Als die Zugbegleiterin den Mann aufforderte, den Zug zu verlassen, reagierte er äußerst aggressiv, schrie die Bahnbedienstete an, verfolgte sie und spuckte ihr schließlich ins Gesicht. Anschließend stieg der 38-Jährige am nächsten Haltepunkt aus der S-Bahn aus. Die Zugbegleiterin brach daraufhin ihren Dienst ab und begab sich zur Anzeigenerstattung zum Bundespolizeirevier Dessau.

Dank der Beschreibung des Mannes durch die Geschädigte konnte der deutsche Verdächtige etwa fünf Stunden später im Hauptbahnhof Dessau von Beamten der Bundespolizei identifiziert und kontrolliert werden. Der Abgleich seiner Daten mit dem Polizeifahndungssystem ergab, dass die Staatsanwaltschaft Limburg, Zweigstelle Wetzlar, seit Juli dieses Jahres per Haftbefehl nach dem Deutschen suchte. Im April 202 verurteilte ihn das Amtsgericht Wetzlar wegen Schwarzfahrens zu einer Geldstrafe von 1000 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von ursprünglich 50 Tagen Haft.

Bislang hatte er weder die offene Geldstrafe bezahlt noch sich der Strafe gestellt und befand sich an einem unbekannten Ort. Daraufhin erließ die Staatsanwaltschaft den Haftbefehl über 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Die Beamten informierten den Gesuchten, nahmen ihn fest und brachten ihn vorübergehend in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Dessau. Der Festgenommene konnte die 1000 Euro nicht aufbringen. Nach Abschluss der erforderlichen Maßnahmen wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um dort die nächsten 25 Tage zu verbringen. Die Beamten informierten die zuständige Behörde über die Vollstreckung des Haftbefehls. Gegen den Mann wird nun wegen Körperverletzung und Beleidigung ermittelt.

Quelle: Presseportal

nf24