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Halle: Haftbefehle vollstreckt – Geldstrafe oder Haft

Ein Mann wurde wegen Körperverletzung und Diebstahl zu Geldstrafen oder Haft verurteilt. Trotz zweier Haftbefehle konnte er die geforderten Beträge nicht zahlen.

Foto: unsplash

Magdeburg (ost)

Am Samstag, dem 6. Dezember 2025, führten Polizeibeamte um 15:07 Uhr eine Kontrolle an einem jungen Mann im Hauptbahnhof Magdeburg durch. Bei der Überprüfung seiner Identität im Polizeiinformationssystem wurde festgestellt, dass zwei Staatsanwaltschaften nach ihm per Haftbefehl suchten. Das Amtsgericht Braunschweig verurteilte ihn im August des letzten Jahres wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1110 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von ursprünglich 75 Tagen Haft. Weder zahlte der Verurteilte den Betrag, noch erschien er zur Strafvollstreckung. Daher erließ die Staatsanwaltschaft Braunschweig im Juni dieses Jahres einen Haftbefehl. Vier Monate später folgte ein weiterer Haftbefehl, ausgestellt von der Staatsanwaltschaft Halle (Saale), basierend auf seiner Verurteilung wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1350 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von ursprünglich 90 Tagen. Er wiederholte sein Verhalten. Weder zahlte der 26-Jährige den geforderten Betrag, noch trat er die Haftstrafe an. Die Beamten informierten den Gesuchten darüber, nahmen ihn fest und brachten ihn vorübergehend in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg. Bei der Durchsuchung seiner mitgeführten Gegenstände fanden die Einsatzkräfte unter anderem ein Faustmesser, das sie sicherstellten. Der haftvermeidende Betrag von insgesamt 2460 Euro konnte der Deutsche erneut nicht aufbringen und wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Zudem erhielt er eine weitere Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Abschließend benachrichtigten die Bundespolizisten die zuständigen Behörden über die Vollstreckung der Haftbefehle.

Quelle: Presseportal

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