Arbeitgeber aus Mansfeld-Südharz zu Bewährungsstrafe verurteilt. Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung verursachten Schäden in Höhe von über 500 Tausend Euro.
Halle: Scheinselbständigkeit in der Baubranche

Sangerhausen; Landkreis Mansfeld-Südharz (ost)
Ein 66-jähriger Geschäftsmann aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz mit deutscher Staatsbürgerschaft wurde vom Amtsgericht Halle (Saale) rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt, weil er in 115 Fällen Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut sowie in 54 Fällen Steuern hinterzogen hat. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Bei der Prüfung der Geschäftsunterlagen der Baufirma durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Sangerhausen des Hauptzollamts Magdeburg stellte sich heraus, dass das Unternehmen keine fest angestellten Arbeitnehmer hatte, sondern nur selbständige Personen durch die Firma des Verurteilten beauftragt wurden. Weitere Untersuchungen der FKS ergaben, dass es sich bei diesen Personen in Wirklichkeit um abhängig Beschäftigte handelte, obwohl sie als selbständig galten. Diese Feststellung wurde durch Gutachten des Rentenversicherungsträgers bestätigt.
Die Bezahlung der sogenannten Scheinselbständigen erfolgte bar oder über Konten von Familienmitgliedern des verurteilten Unternehmers, um Schwarzlohnzahlungen zu verschleiern.
Die Scheinselbständigen wurden nicht sozialversichert und die Beiträge, unter anderem an die Krankenkassen, wurden nicht gezahlt. Dadurch entstand zwischen Juli 2017 und Juni 2022 ein Schaden von etwa 391.000 Euro für die Sozialversicherung. Der Unternehmer hinterzog außerdem Lohnsteuerbeiträge in Höhe von fast 78.000 Euro gegenüber den Landesfinanzbehörden und verursachte der Sozialkasse im Baugewerbe durch Schwarzlohnzahlungen einen Schaden von etwa 87.000 Euro.
Der Angeklagte gestand die Vorwürfe in der Hauptverhandlung. Das Urteil ist seit dem 21. Oktober 2025 rechtskräftig.
Quelle: Presseportal








