Zoll kontrolliert Gastronomie und Hotellerie in Sachsen-Anhalt. 11 Strafverfahren und 13 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Halle: Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit

Magdeburg (ost)
11 Strafverfahren, 13 Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie mehrere Hinweise auf weitere Ermittlungen sind das Ergebnis eines erfolgreichen Tages der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Magdeburg.
Schon am Freitag, dem 19.09.2025, führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bundesweit verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Das Ziel dieser Kontrollaktion war es, die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten zu überprüfen sowie unrechtmäßigen Sozialleistungsbezug und illegale Beschäftigung aufzudecken.
Das Hauptzollamt Magdeburg war an diesem Tag mit seinen Kräften der FKS im Salzlandkreis, den Landkreisen Harz und Mansfeld-Südharz sowie in den Städten Halle (Saale) und Dessau-Roßlau im Einsatz. Insgesamt kontrollierten 73 Zöllner/innen 132 Personen aus 35 Unternehmen und befragten sie zu ihrem Beschäftigungsverhältnis. Die Beamten stellten insgesamt 48 Sachverhalte fest, die eine weitere Prüfung durch die FKS erfordern.
In einigen Fällen besteht der Verdacht, dass ausländerrechtliche Vorschriften nicht eingehalten wurden. Zudem ergaben die Kontrollen weitere ermittlungsrelevante Hinweise, wie die Nichteinhaltung von Mindestlohnvorschriften, Beitragsvorenthaltungen sowie Leistungsmissbrauch.
„Vor Ort wurden 11 Strafverfahren sowie 13 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen ausländerrechtliche Vorschriften eingeleitet“, erklärte Carlo Lauben, Pressesprecher beim Hauptzollamt Magdeburg.
Der Zoll hat ein besonderes Augenmerk auf die Bekämpfung der Schwarzarbeit in der Hotellerie und Gastronomie gelegt. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten und arbeitsintensivsten Branchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde.
Zusatzinformation:
Der Zoll leistet durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenartige als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS das ganze Jahr über regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
Quelle: Presseportal








