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Halle: Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit in Sachsen-Anhalt

Magdeburger Zöllner leiten 13 Straf- und 22 Ordnungswidrigkeitenverfahren in 40 überprüften Objekten ein.

Symbolbild Finanzkontrolle Schwarzarbeit Quelle: Zoll
Foto: Presseportal.de

Magdeburg, Halle (Saale), Dessau-Roßlau, Sangerhausen, Stendal (ost)

Insgesamt haben Magdeburger Zollbeamte 13 Straf- und 22 Ordnungswidrigkeitenverfahren in 40 überprüften Einrichtungen der Gastronomie- und Beherbergungsbranche in Sachsen-Anhalt eingeleitet.

Am 08. Juni 2024 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet entsprechende verdachtsunabhängige Prüfungen durch. Das Hauptziel der Überprüfungen war die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, Mindestlohnbestimmungen sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Leistungsbetrug.

„In Sachsen-Anhalt waren 85 Mitarbeiter des Hauptzollamts Magdeburg beteiligt und haben in 40 Einrichtungen insgesamt 169 Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt und Arbeitgeberprüfungen durchgeführt. In 48 Fällen sind weitere Prüfungen der FKS erforderlich, da beispielsweise der Verdacht von Mindestlohnverstößen besteht oder Anzeichen dafür vorliegen, dass Beiträge zur Sozialversicherung nicht entrichtet wurden“, sagte Sebastian Schultz, Pressesprecher des Hauptzollamts Magdeburg.

Die 13 Straf- und 22 Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden aufgrund des Verdachts auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt oder Verstöße gegen Aufzeichnungs- und Meldepflichten eingeleitet. Darüber hinaus leiteten die FKS-Beamten Ermittlungsverfahren gegen insgesamt 8 Beschuldigte wegen des Verdachts illegalen Aufenthalts und unerlaubter Beschäftigung aufgrund fehlender Arbeitserlaubnisse ein. In anderen Fällen wurden Ermittlungen gegen Arbeitgeber eingeleitet, die Ausländer ohne erforderliche Aufenthaltstitel beschäftigten.

Vier Personen in Halle (Saale) versuchten außerdem, den Zollprüfungen zu entgehen.

Nach den durchgeführten Prüfungen folgen umfangreiche Nachermittlungen, bei denen die vor Ort gesammelten Arbeitnehmerdaten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.

Der Zoll legt besonderen Wert auf die Bekämpfung von Schwarzarbeit in Hotellerie und Gastronomie. Diese Branchen unterliegen dem Mindestlohngesetz (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro pro Stunde.

Zusatzinformation:

Der Zoll leistet durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen und schafft damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Die Zollmitarbeiter führen sowohl stichprobenartige als auch vollständige Prüfungen aller Mitarbeiter eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt so für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

Kontakt:

Hauptzollamt Magdeburg
Sebastian Schultz
Telefon: 0391 / 5074 – 1206
E-Mail: presse.hza-magdeburg@zoll.bund.de
www.zoll.de

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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

nf24