Die Bundespolizei führt Durchsuchungsmaßnahmen im Landkreis Mannsfeld-Südharz durch, um Beweise gegen den Beschuldigten zu sichern.
Halle: Verdacht des Einschleusens von Ausländern
Landkreis Mannsfeld-Südharz (ost)
Die Bundespolizeiinspektion Magdeburg führt im Auftrag der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern. Am Donnerstag, den 20. März 2025, ab 11:00 Uhr vollstreckten Beamte der Bundespolizei einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichtes Halle (Saale). Insgesamt 67 Einsatzkräfte der Bundespolizei waren beteiligt. Die Wohn-, Geschäfts- und Kellerräume sowie Fahrzeuge des 48-jährigen Beschuldigten im Landkreis Mansfeld-Südharz wurden durchsucht. Dem deutschen Mann mit indischen Wurzeln wird vorgeworfen, indische Staatsangehörige ohne erforderlichen Aufenthaltstitel bei der Einreise ins Bundesgebiet unterstützt zu haben, indem er sie in seiner Wohnung beherbergte und in seinem Restaurant arbeiten ließ, um einen finanziellen Vorteil zu erlangen. Nach einer Einreise am Flughafen Köln-Bonn geriet der Beschuldigte während einer aufenthaltsrechtlichen Prüfung durch die Bundespolizei unter Verdacht einer Straftat. Die Bundespolizei wurde bei den Durchsuchungsmaßnahmen von fünf Zollbeamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Sangerhausen unterstützt. Während der Durchsuchung wurden insgesamt sechs Personen in den Räumlichkeiten des Beschuldigten angetroffen, wobei eine Person sich illegal im Bundesgebiet aufhielt. Darüber hinaus wurden verschiedene elektronische Geräte, Unterlagen zu Beschäftigungen, Asylunterlagen, weitere Dokumente und insgesamt 29.570 Euro Bargeld gefunden und beschlagnahmt. Die Sicherung und Auswertung dieser Beweismittel soll weitere Informationen gegen den Beschuldigten liefern. Sowohl der Beschuldigte als auch der festgestellte 37-jährige Inder, der sich illegal im Land aufhielt, wurden zur weiteren Bearbeitung und erkennungsdienstlichen Behandlung zur Dienststelle der Bundespolizei am Hauptbahnhof Halle (Saale) gebracht und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen freigelassen. Die Ermittlungen werden fortgesetzt.
Quelle: Presseportal