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Halle: Verdacht kriminelle Vereinigung, Drei Festnahmen

Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen 9 Syrer wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und Verstoß gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz.

Foto: unsplash

Leipzig, Berlin (ost)

Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Halle (Saale) führen Ermittlungen gegen bisher neun Syrer wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung und des Verstoßes gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, dass sie sich seit 2022 zu einer kriminellen Vereinigung zusammengeschlossen haben, um einen nicht registrierten Zahlungsdienst nach dem Modell des sogenannten Hawala-Bankings zur Erbringung erlaubnispflichtiger Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis zu betreiben.

Das Hawala-Banking ist ein bargeldbasiertes informelles Zahlungsverfahren auf Vertrauensbasis. Geld kann bei Hawaladaren eingezahlt und nach Erhalt eines Freigabecodes von anderen Hawaladaren ausgezahlt werden. Der Hawaladar erhält eine Provision für die Transaktion. Ein- und Auszahlungen können an verschiedenen Orten, auch außerhalb der Europäischen Union, durchgeführt werden. Die Bargeldbestände der Hawaladare werden verrechnet, so dass kein physischer Bargeldtransfer erforderlich ist. Auf diese Weise können Geldflüsse anonymisiert und die Herkunft der Gelder verschleiert werden.

Der Verdacht ergab sich in diesem Verfahren während bundespolizeilicher Ermittlungen in einem anderen Fall wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern. Das beschriebene Hawala-System soll dort auch für die Bezahlung von Schleuserlöhnen verwendet worden sein.

Die heutigen Aktionen richteten sich gegen sechs syrische Staatsangehörige im Alter von 17 bis 49 Jahren, die in Leipzig leben, sowie gegen einen 28-jährigen syrischen Staatsangehörigen aus Berlin.

Gegen drei in Leipzig lebende Syrer im Alter von 17, 19 und 49 Jahren wurden bereits zuvor vom Amtsgericht Dresden erlassene Haftbefehle vollstreckt. Die drei festgenommenen Beschuldigten sollen am 29. August 2024 dem zuständigen Ermittlungsrichter am Amtsgericht Dresden vorgeführt werden.

Darüber hinaus wurden in Leipzig ein Geschäft, ein Gartengrundstück und drei Wohnungen sowie in Berlin eine Wohnung nach Beweismitteln durchsucht. Bei den Durchsuchungen wurden umfangreiche Beweismittel, darunter Geschäftsunterlagen, Mobiltelefone, elektronische Speichermedien und Bargeld, sichergestellt. Dabei wurden ein Bargeldspürhund und ein Datenträgerspürhund eingesetzt.

Die genaue Höhe der übertragenen Gelder wird nun Gegenstand weiterer Ermittlungen sein. Nach bisherigen Erkenntnissen könnte es sein, dass etwa 1,4 Millionen Euro gesetzeswidrig übertragen wurden.

Insgesamt waren 166 Beamte der Bundespolizei an den Maßnahmen beteiligt.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Halle (Saale) dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Quelle: Presseportal

nf24