Die Bundespolizei nahm einen 40-Jährigen fest, der von vier verschiedenen Staatsanwaltschaften gesucht wurde und mehrere Haftbefehle gegen ihn vorlagen.
Hamburg: Haftbefehle gegen 40-Jährigen
Stendal (ost)
Früh am Samstag, dem 29. Juni 2024, erhielt die Bundespolizeiinspektion Magdeburg telefonisch von der Notfallleitstelle der Bahn die Information über zwei stark alkoholisierte Personen in einem Intercityexpress auf der Strecke von Berlin nach Stendal. Das Duo hatte kein gültiges Ticket für die Zugfahrt und sollte am Hauptbahnhof Stendal ausgeschlossen werden. Daher wurde die Bundespolizei alarmiert und um Hilfe gebeten. Die Beamten trafen gegen 05:10 Uhr am Gleis eins ein, als der Express ankam, und kümmerten sich um den Vorfall. Ein Reisender konnte nach der Feststellung seiner Personalien, einer Belehrung und der Eröffnung einer Strafanzeige wegen des Schwarzfahrens seine Reise fortsetzen. Sein Begleiter hatte weniger Glück: Nach der Feststellung seiner Daten und der Überprüfung im polizeilichen Informationssystem stellte sich heraus, dass der 40-Jährige von mehreren Behörden gesucht wurde: Zum einen suchte die Staatsanwaltschaft Aachen aufgrund eigener Ermittlungen wegen Diebstahls nach dem aktuellen Aufenthaltsort des Mannes. Zum anderen lagen gleich vier Haftbefehle der Staatsanwaltschaften Berlin, Düsseldorf (2) und Hamburg gegen den Letten vor: Im Jahr 2018 wurde er jeweils vom Amtsgericht Düsseldorf wegen Diebstahls zu 3 und wegen Diebstahls mit Waffen zu weiteren 4 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Im Mai 2020 kam es durch das Amtsgericht Tiergarten zu einer Verurteilung wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Hier erhielt er eine Geldstrafe von 140 Euro oder 140 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Er hatte in der Vergangenheit nur 88 Euro beglichen, sodass noch 52 Euro oder 52 Tage Haft ausstanden. Schließlich kam es im Oktober 2020 zu einer weiteren Verurteilung wegen Schwarzfahrens. Diesmal verhängte das Amtsgericht Hamburg eine Geldstrafe von 490 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen. Da der Gesuchte flüchtig und sein Aufenthaltsort unbekannt war, wurden im Oktober 2020, im April 2021 und im Juni 2022 die Haftbefehle erlassen. Die Bundespolizisten informierten den Mann darüber und nahmen ihn fest. Er wurde für weitere polizeiliche Maßnahmen mit auf das Bundespolizeirevier auf Bahnsteig 1 genommen und dann an eine Justizvollzugsanstalt übergeben. Die Einsatzkräfte informierten abschließend die ausschreibenden Behörden und erstatteten eine neue Strafanzeige wegen des aktuellen Schwarzfahrens.
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Verkehrsunfällen in Sachsen-Anhalt für 2022
Im Jahr 2022 gab es in Sachsen-Anhalt insgesamt 67.441 Verkehrsunfälle. Davon waren 7.603 Unfälle mit Personenschaden, was 11,27% aller Unfälle entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 975 Fälle aus, was 1,45% der Gesamtzahl entspricht. 488 Unfälle wurden unter dem Einfluss berauschender Mittel verursacht, was 0,72% aller Unfälle ausmacht. Die restlichen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 58.375 Fälle, was 86,56% aller Unfälle entspricht. Innerorts ereigneten sich 44.732 Unfälle (66,33%), außerorts (ohne Autobahnen) 18.494 Unfälle (27,42%) und auf Autobahnen 4.215 Unfälle (6,25%). Insgesamt gab es 152 Getötete, 1.894 Schwerverletzte und 7.743 Leichtverletzte.
2022 | |
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Verkehrsunfälle insgesamt | 67.441 |
Unfälle mit Personenschaden | 7.603 |
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden | 975 |
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel | 488 |
Übrige Sachschadensunfälle | 58.375 |
Ortslage – innerorts | 44.732 |
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) | 18.494 |
Ortslage – auf Autobahnen | 4.215 |
Getötete | 152 |
Schwerverletzte | 1.894 |
Leichtverletzte | 7.743 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)