Ein 33-jähriger Tscheche wird bei der Einreisekontrolle in Hellendorf festgenommen. Nach Haft in Dresden wird ihm die Rückkehr nach Deutschland verwehrt.
Hellendorf/ Bad Gottleuba: Haft in Tschechien, Rückkehr nach Deutschland

Hellendorf/ Bad Gottleuba (ost)
Am 30. Juni 2026 wurde ein 33-jähriger Tscheche bei der Einreisekontrolle am Grenzübergang Hellendorf einer fahndungsmäßigen Personenüberprüfung unterzogen. Er konnte keine Dokumente zu seiner Person vorlegen. Seine mündlichen Angaben zur Person wurden daraufhin mittels Fingerabdrucknahme überprüft. Es stellte sich heraus, dass gegen den Tschechen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorliegt. Zudem wurde ihm das Recht auf Freizügigkeit/ Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland bis Oktober 2028 von der Ausländerbehörde Dresden entzogen. Dies erfolgte aufgrund mehrerer begangener Straftaten in Deutschland, darunter Diebstahl, Betrug und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Nach Verbüßung seiner 30-tägigen Haftstrafe in der JVA Dresden wird er nach Tschechien abgeschoben.
Quelle: Presseportal








