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Hessen: Zoll stoppt Einfuhr von Elektrogeräten

Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften: LKW mit nicht konformen Produkten aus der Türkei gestoppt. Waren müssen vernichtet oder ausgeführt werden.

Diese Teemaschine erfüllt nicht die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes und verstößt zudem gegen die Maschinenverordnung bzw. die Maschinenrichtlinie.
Foto: Presseportal.de

Dresden (ost)

Ein Lastwagen aus der Türkei erschien am 23. Februar 2026 am Zollamt Dresden, um die mitgeführten Waren zur Einfuhr nach Deutschland abfertigen zu lassen. Gemäß den Frachtunterlagen handelte es sich um eine Vielzahl elektrischer Geräte für den Gastronomiebedarf, darunter Kühl- und Gefrierschränke sowie Geräte zur Teig- oder Fleischverarbeitung. Als Empfänger der Waren war ein Unternehmen in Hessen angegeben.

Bei der anschließenden Warenkontrolle ergab sich der Verdacht, dass die Geräte nicht den Sicherheits- und Kennzeichnungsvorschriften der Europäischen Union entsprachen. Einige erforderliche Unterlagen fehlten oder die Produktkennzeichnungen entsprachen nicht den gesetzlichen Anforderungen. Daher verstießen die Waren gegen die Bestimmungen des Produktsicherheitsgesetzes. Der Zoll hielt die Freigabe der Geräte für den freien Verkehr zurück und informierte die zuständige Marktüberwachungsbehörde der Landesdirektion Sachsen. Diese überprüfte die Einfuhrfähigkeit der Waren und bestätigte, dass es sich um nicht konforme Produkte handelte. Daher dürfen sie nicht auf den europäischen Markt gelangen, sondern müssen vernichtet oder wieder ausgeführt werden.

Zusätzliche Information:

Der Zoll spielt eine Rolle bei der Überwachung der zahlreichen gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der menschlichen Gesundheit im internationalen Warenverkehr. Die Zollkontrollen schützen somit die Verbraucher, da bei Verdacht, dass Waren nicht den geltenden Vorschriften entsprechen, die jeweils zuständige Fachbehörde vom Zoll eingeschaltet wird.

Alle in der Europäischen Union in Verkehr gebrachten Produkte müssen unabhängig davon, ob sie in der EU hergestellt oder aus Drittländern eingeführt werden, den geltenden Vorschriften zur Produktsicherheit und Konformität der EU entsprechen. Nur so kann ein einheitlich hohes Schutzniveau für Verbraucher und Unternehmen gewährleistet werden. Weitere Informationen finden Sie online unter www.zoll.de.

Quelle: Presseportal

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