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Heutige (18.08.2025) Blaulichtmeldungen aus Sachsen-Anhalt

Lesen Sie in unserem Live-Ticker die aktuellen Polizei- und Feuerwehrmeldungen aus Sachsen-Anhalt vom 18.08.2025

Foto: unsplash

Der Liveticker wird ständig aktualisiert.

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18.08.2025 – 13:22

BPOLI L: Erhobener rechter Arm bringt Mann hinter Gitter

Leipzig (ost)

Ein 31-jähriger Deutscher zeigte gestern Abend im Hauptbahnhof in Leipzig ein Verhalten, das besonders vorbildlich und gesetzeskonform sein sollte, nachdem er es in der Vergangenheit mit dem Recht nicht so genau genommen hatte.

Nachdem der Mann den Beamten der Bundespolizei einen Hitlergruß zeigte, wurden sie sofort aktiv und konfrontierten den 31-Jährigen.

Bei der Überprüfung seiner Identität, die er zunächst falsch angab, entdeckten die Polizisten gleich zwei Haftbefehle. Das Amtsgericht hatte ihn wegen Betrugs und Erschleichens von Leistungen zu Geldstrafen von 1086,06EUR bzw. 1222,50EUR inklusive Verfahrenskosten verurteilt.

Da der Mann die Strafen nicht begleichen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Leipzig gebracht.

Hoffentlich führt die erneute Strafanzeige dazu, dass der Mann sein Verhalten überdenkt.

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Bundespolizeiinspektion Leipzig
Yvonne Manger
Telefon: 0341-271497 107
Mobil: 0173-2766341
E-Mail: presse.leipzig@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

18.08.2025 – 12:41

BPOLI LUD: Tscheche macht falsche Angaben zur Person, fährt ohne Fahrerlaubnis, hat verbotenen Schlagring im Auto und Drogen dabei

Görlitz, OT Hagenwerder (ost)

Am Sonntagabend an der Autobahnkontrollstelle Görlitz fiel den Einsatzkräften ein schwarzer VW Passat mit tschechischen Kennzeichen auf, als er einreiste. Sie beschlossen, eine gründliche Kontrolle durchzuführen. Es stellte sich bald heraus, dass ihr Bauchgefühl richtig war.

Der 34-jährige tschechische Fahrer erklärte zuerst, dass er keine Papiere bei sich hatte und sein Ausweis bei seinem Cousin in Chemnitz sei. Als Alternative schrieb er den Beamten seinen vermeintlichen Namen auf einen Zettel. Trotzdem durchsuchten sie das Fahrzeug nach entsprechenden Dokumenten.

Bei der Durchsuchung fanden sie einen Rucksack, in dem sich der tschechische Personalausweis mit den korrekten Angaben zur Person befand. Im Rucksack wurden auch Spuren einer noch unbekannten Droge gefunden. Der 43-Jährige gab zu, dass er gerade auf Entzug sei. Allerdings schien er mit diesem Entzug nicht besonders weit gekommen zu sein, da ein Drogenschnelltest auf Amphetamin-Konsum hindeutete.

Er erwähnte nebenbei, dass er keine Fahrerlaubnis besaß. Diese Information bestätigte sich, als eine Fahrerlaubnissperre bis 2029 gegen ihn festgestellt wurde.

Bis zu diesem Zeitpunkt ergaben sich also Verdachtsmomente für falsche Namensangabe, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren unter Drogeneinfluss. Der Verdacht auf Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz erhärtete sich, als eine weitere Substanz im Portemonnaie des Beschuldigten gefunden wurde.

Zusätzlich zur Entdeckung eines Schlagrings in der Mittelkonsole des Autos wurde der Tscheche auch wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Waffengesetz angezeigt.

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Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3626-6110
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

18.08.2025 – 12:38

BPOLI LUD: Anwalt rät zum Namenswechsel - dennoch kommt Haftbefehl ans Licht

Görlitz, BAB 4 (ost)

Am Samstagabend fuhr ein polnischer Toyota auf die Kontrollstelle am Autobahnrastplatz An der Neiße zu. Die Einsatzkräfte trafen einen Georgier hinter dem Lenkrad an, der sich mit seinem neuen Reisepass ordnungsgemäß auswies. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass der Nachname des Mannes geändert worden war. Es wurde später bekannt, dass der Anwalt des 36-Jährigen ihm geraten hatte, den Namen seiner Frau anzunehmen, als er geheiratet hatte. Dieser Rat könnte darauf abgezielt haben, die Existenz eines deutschen Haftbefehls und einer polnischen Einreiseverweigerung zu verbergen.

Der Haftbefehl wurde im April dieses Jahres von der Staatsanwaltschaft Memmingen ausgestellt. Dem lag ein Strafbefehl zugrunde, den das Amtsgericht Memmingen Anfang November letzten Jahres wegen Urkundenfälschung erlassen hatte. Es ging um die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 2.940,00 Euro. Der Verurteilte zögerte nach seiner Festnahme nicht lange. Er griff zu seiner Geldkarte und zahlte den fälligen Betrag plus 10,00 Euro Strafrest plus 82,50 Euro Verfahrensgebühren. Damit war zumindest diese Angelegenheit erledigt.

Neben der polnischen Einreiseverweigerung, die es dem Mann eigentlich untersagt hätte, in den Schengen-Raum einzureisen, erhielt er nun auch eine deutsche Einreiseverweigerung aufgrund des fehlenden Visums. Letztendlich blieb ihm nichts anderes übrig, als auf Anweisung der Bundespolizei nach Polen zurückzukehren.

Er bekam auch noch eine Verkehrs-Strafanzeige mit ins Gepäck. Der polnische Bekannte, der ihm den Toyota zur Verfügung gestellt hatte, hatte wohl vergessen zu erwähnen, dass für das Auto kein Versicherungsvertrag bestand. Dadurch ergab sich der Verdacht des Verstoßes gegen das Ausländerpflichtversicherungsgesetz.

Auch ein polnischer Bürger (45) war am Sonntagnachmittag am Grenzübergang in Hagenwerder (Görlitz) kontrolliert worden. Das Amtsgericht Pirmasens hatte vor einigen Monaten mit einem Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Geldstrafe in Höhe von 2.000,00 Euro angeordnet. Diesen Betrag hatte der 45-Jährige zum Zeitpunkt seiner Festnahme nicht zur Verfügung. Daher endete der Sonntag für ihn in einer Justizvollzugsanstalt.

Auch er hatte noch "etwas" in seinem Gepäck. Zunächst erhielt er eine Anzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Schließlich hatte er, ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein, das Steuer des Skoda übernommen, mit dem er eingereist war. Die zweite Anzeige erhielt er wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. In seinem Rucksack fanden die Beamten Rauschgift (sehr wahrscheinlich Crystal).

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Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3626-6110
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18.08.2025 – 12:00

BPOLI MD: Bundespolizei stoppt 19-Jährigen ohne gültiges Ticket - Handy-Diebstahl aufgedeckt

Magdeburg (ost)

Am Samstag, dem 16. August 2025, hat der Schaffner eines Intercity-Express um 03:19 Uhr während der Fahrt von Hannover nach Stendal einen männlichen Passagier kontrolliert. Der Passagier konnte nur ein Ticket für Nordrhein-Westfalen vorzeigen, das für die aktuelle Strecke ungültig war. Daraufhin hat der Zugangestellte die Bundespolizei in Magdeburg informiert. Als die angeforderten Bundespolizisten eintrafen, wurde festgestellt, dass der 19-Jährige zuvor mehrmals durch den Zug gegangen war und dabei das Gepäck anderer Passagiere geöffnet und nach Wertgegenständen durchsucht haben soll. Dank des aufmerksamen Zugpersonals konnten Zeugen und Geschädigte identifiziert werden. Noch auf dem Bahnsteig konnte dem Mann der Diebstahl eines Mobiltelefons nachgewiesen werden. Weitere Passagiere bestätigten zudem, dass er versucht hatte, sich an ihrem Gepäck zu bedienen. Zur Feststellung seiner Identität wurde der algerische Staatsbürger in die Diensträume der Bundespolizei am Magdeburger Hauptbahnhof gebracht. Dort konnten seine Personalien über das polizeiliche Informationssystem zweifelsfrei festgestellt werden. Nach erfolgter Belehrung wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Gegen den Mann wurde daraufhin ein Strafverfahren wegen Diebstahls und Betrugs eingeleitet.

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Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391-56549-505
E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
X: @bpol_pir

18.08.2025 – 12:00

BPOLI MD: Quartett belästigt Reisende, soll Parolen im Zusammenhang mit dem Hitlergruß gerufen haben

Stendal (ost)

Am Sonntag, dem 17. August 2025, bat die Bundespolizeiinspektion Magdeburg um 22:05 Uhr um Hilfe bei der Durchsetzung eines Fahrtausschlusses am Hauptbahnhof Stendal. Der Zugführer des Intercityexpress nach Berlin informierte, dass er vier männliche Passagiere ausschließen werde, da sie andere Fahrgäste beleidigt und belästigt, Parolen gerufen und laut Zeugenaussagen auch den Hitlergruß gezeigt haben sollen. Bei der Ankunft des Zuges um 22:15 Uhr auf Gleis 3 erwarteten jeweils eine Streife der Bundes- und Landespolizei diesen, sprachen sofort mit dem Zugführer, suchten die Gruppe auf und wiesen sie des Zuges. Die Männer im Alter von 29, 45, 47 und 59 Jahren folgten der Aufforderung. Die Beamten identifizierten die Beschuldigten sowie einige Zeugen in der Umgebung. Den deutschen Staatsbürgern wurde der Vorwurf mit entsprechender Belehrung vorgelegt. Sie gaben zu, laut gewesen zu sein, bestritten jedoch rechtsextreme Äußerungen. Die vier betrunkenen Männer wurden von der Weiterfahrt ausgeschlossen und erhielten Anzeigen wegen Beleidigung, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung.

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Redaktioneller Hinweis: Unser Liveticker basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

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