Lesen Sie in unserem Live-Ticker die aktuellen Polizei- und Feuerwehrmeldungen aus Sachsen-Anhalt vom 23.03.2025
Heutige (23.03.2025) Blaulichtmeldungen aus Sachsen-Anhalt

Der Liveticker wird ständig aktualisiert.
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BPOLI MD: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle: Bekannte zahlt haftabwendenden Betrag
Dessau-Roßlau, Muldenstein (ost)
Am Freitag, dem 21. März 2025, führten Polizeibeamte des Bundespolizeireviers Dessau um 17:30 Uhr eine Kontrolle an einem Mann in der Hauptlobby des Bahnhofs Muldenstein durch. Bei der darauf folgenden Überprüfung seiner persönlichen Daten im Polizeiinformationssystem wurde festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg ihn mit zwei Haftbefehlen suchte. Im Oktober 2023 wurde er vom Amtsgericht Hamburg-Altona rechtskräftig wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 500 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen verurteilt. Weder zahlte er den Betrag noch trat er die Strafe an. Außerdem war sein Aufenthaltsort unbekannt. Daher erließ die Staatsanwaltschaft im Mai 2024 den ersten Haftbefehl. Ein weiterer folgte im Oktober des letzten Jahres aufgrund seiner Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe von 1050 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 150 Tagen. Der 33-jährige Mann zahlte einen Großteil des Geldbetrags, jedoch blieb eine vollständige Zahlung aus. Daher wurde auch hier ein Haftbefehl erlassen. Die Beamten informierten den Gesuchten, nahmen ihn fest und brachten ihn zum Bundespolizeirevier Dessau. Er selbst konnte den Betrag von insgesamt 689 Euro nicht aufbringen, jedoch sprang eine Freundin ein. Sie war um 19:30 Uhr in der Dienststelle, zahlte den Betrag und konnte dann mit ihrem Bekannten die Räumlichkeiten der Bundespolizei verlassen. Abschließend informierten die Einsatzkräfte die ausstellende Behörde über die Vollstreckung der Haftbefehle.
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Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391-56549-505
E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
X: @bpol_pir
BPOLI MD: Bahnanlagen sind keine Spielplätze! Kinder legen Vielzahl an Gegenstände auf Bahngleise
Stendal (ost)
Am Freitag, dem 21. März 2025, gab die Notrufzentrale der Bahn Berlin um 16:15 Uhr der Bundespolizei Informationen über spielende Kinder auf den Bahngleisen. Der Zugverkehr wurde sofort für weitere Züge gesperrt und eine Streife des Bundespolizeireviers Stendal rückte mit Blaulicht und Martinshorn in Richtung des Ereignisortes aus. Ersten Erkenntnissen zufolge passierte eine S-Bahn den Bereich des Haltepunktes Stendal-Stadtsee. Der Lokführer sah aus der Ferne vier Kinder auf den Gleisen und leitete sofort eine Schnellbremsung ein. Nachdem der Zug zum Stehen kam, liefen die Kinder einen Hang hinauf und verschwanden in unbekannte Richtung. Der Lokführer machte geistesgegenwärtig ein Foto von den fliehenden Kindern. Anschließend bemerkte er unter anderem Schottersteine, Äste, den Metallrahmen eines Stuhls und einen Autoreifen auf den Schienen. Zwei Zeugen gaben den Beamten weitere Informationen über die gesuchten Minderjährigen. Diese wurden kurze Zeit später in ihrer Nähe angetroffen. Ihre Personalien wurden festgestellt und die Eltern kontaktiert. Die Einsatzkräfte klärten den 8-jährigen Jungen, die drei 10-jährigen Kinder und die Erziehungsberechtigten ausführlich über die Gefahren auf, in die sie sich leichtsinnig begeben hatten, und über die finanziellen sowie gesundheitlichen Konsequenzen, die ein solches Verhalten haben kann.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut darauf hin: Bahnanlagen sind keine Spielplätze! Züge nähern sich fast geräuschlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden. Steine, die von den Zügen erfasst werden, können splittern und zu schweren Verletzungen führen. Außerdem erzeugen vorbeifahrende Züge eine enorme Sogwirkung, die ebenfalls zu schwerwiegenden, wenn nicht sogar tödlichen Unfällen führen kann. Bei Hindernissen auf den Gleisen kann es im schlimmsten Fall zu Entgleisungen der betroffenen Züge kommen und damit zu schweren Verletzungen der Mitarbeiter und Nutzer der Bahn. Glücklicherweise gab es in diesem Fall keine Verletzten. Dennoch wird die Präventionsbeauftragte der Bundespolizei erneut Kontakt mit den Kindern aufnehmen, um sie erneut zu sensibilisieren. Aufgrund dieses Vorfalls und der notwendigen Gleissperrungen hatten neun Züge insgesamt 324 Minuten Verspätung.
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BPOLI MD: 33-Jähriger missachtet Richtlinien, ignoriert Weisungen, leistet Widerstand, schlägt und spuckt
Halle (Saale) (ost)
Am Freitag, dem 21. März 2025, erhielt die Bundespolizei Kenntnis von einem uneinsichtigen Passagier in einem Intercityexpress auf der Strecke von Berlin nach Halle (Saale) und wurde um Unterstützung gebeten. Nach ersten Informationen nutzte der 33-jährige Mann den Zug und hielt sich nicht an die Beförderungsregeln des Verkehrsunternehmens in Bezug auf seinen mitgebrachten Hund. Diese Regeln wurden ihm mitgeteilt. Zudem wurde er aufgefordert, seinen Vierbeiner in einer Transportbox zu platzieren oder ihm einen Maulkorb anzulegen. Diese Anweisungen ignorierte der Passagier. Daher wurde er vom Zugführer aufgefordert, den Zug zu verlassen. Auch dieser Aufforderung kam er nicht nach und blieb widerrechtlich im Zug, als dieser planmäßig in Bitterfeld hielt. Der Zug fuhr schließlich mit dem 33-Jährigen in Richtung Halle (Saale) Hauptbahnhof weiter, woraufhin die Bundespolizei kontaktiert wurde. Bei der Ankunft des betroffenen Zuges um 08:50 Uhr standen Einsatzkräfte am Bahnsteig acht im Hauptbahnhof Halle (Saale) bereit und kümmerten sich um den Vorfall. Trotz mehrfacher Aufforderungen eines Bundespolizisten kam der Deutsche diesen nicht nach. Ihm wurde angedroht, dass Zwang angewendet wird. Der Beamte ergriff daraufhin den rechten Arm des Mannes und versuchte, ihn aus dem Sitzbereich zu ziehen. Der Passagier wehrte sich aktiv, riss seine Hand aus dem Griff des Beamten, schlug nach ihm, verfehlte knapp seinen Kopf und spuckte ihm ins Gesicht. Schließlich verließ er widerwillig den Express unter Einsatz weiterer Sicherheitskräfte der Bahn und der Bundespolizei. Ihm drohen Anzeigen wegen Hausfriedensbruchs, Körperverletzung sowie tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
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Redaktioneller Hinweis: Unser Liveticker basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.