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Lebensgefährliche Abkürzung: Bundespolizei leitet Ermittlungsverfahren ein

Am 4. Juli 2024 nutzten mehrere Personen eine lebensgefährliche Abkürzung über die Bahngleise. Bundespolizei warnt eindringlich vor solchem Verhalten.

Foto: unsplash

Magdeburg (ost)

Am Donnerstag, dem 4. Juli 2024, hatten mehrere Personen einen besonderen Schutzengel: Gegen 16:30 Uhr bemerkte ein aufmerksamer Zugführer eines Regionalzuges, während seines Zwischenstopps am Bahnhof Magdeburg Hasselbachplatz, wie mehrere Personen die gefährliche Abkürzung über die Gleise nahmen. Sofort informierte er die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn in Leipzig und berichtete, was er gesehen hatte. Die nachfolgenden Züge wurden umgehend informiert. Zum Glück! Ein herannahender Expresszug, der sich etwa 90 Meter vor dem Bahnhof mit einer Geschwindigkeit von 35 km/h befand, musste eine Notbremsung einleiten. Zum Glück wurde niemand verletzt. Gleichzeitig stellten Bundespolizisten einen 17-jährigen Deutschen sowie eine 34-jährige russische Staatsbürgerin und einen 37-jährigen Mann derselben Nationalität auf den Gleisen fest. Die Identitäten wurden festgestellt und alle drei wurden ausführlich belehrt. Der Jugendliche wurde dann an einen informierten Erziehungsberechtigten übergeben. Die Bundespolizei hat Ermittlungen wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet. Während der Aufnahme des Sachverhalts bemerkten die Beamten, wie ein 43-jähriger Bulgare in ihrer Anwesenheit die unsichere Abkürzung wählte. Er erhält eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen unbefugten Betretens der Gleise. In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut eindringlich darauf hin: Das Betreten von Gleisanlagen, sei es am Bahnhof oder auf freier Strecke, ist verboten. Nur an zugelassenen Übergängen ist dies gestattet. Das Nutzen von Abkürzungen, das Überqueren der Gleise oder das Klettern auf Züge oder Waggons jeglicher Art ist lebensgefährlich. Niemand möchte sein Leben für eine Abkürzung riskieren. Durch diesen Vorfall und die polizeilichen Maßnahmen hatten insgesamt drei Züge eine Verspätung von 43 Minuten.

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Sachsen-Anhalt für 2022

Im Jahr 2022 gab es in Sachsen-Anhalt insgesamt 67.441 Verkehrsunfälle. Davon waren 7.603 Unfälle mit Personenschaden, was 11,27% aller Unfälle ausmacht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden waren 975, was 1,45% entspricht. 488 Unfälle wurden unter dem Einfluss berauschender Mittel verursacht, was 0,72% aller Unfälle ausmacht. Die übrigen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 58.375, was 86,56% aller Unfälle entspricht. Innerhalb geschlossener Ortschaften ereigneten sich 44.732 Unfälle (66,33%), außerhalb von Ortschaften (ohne Autobahnen) waren es 18.494 Unfälle (27,42%) und auf Autobahnen gab es 4.215 Unfälle (6,25%). Insgesamt gab es 152 Getötete, 1.894 Schwerverletzte und 7.743 Leichtverletzte.

2022
Verkehrsunfälle insgesamt 67.441
Unfälle mit Personenschaden 7.603
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 975
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 488
Übrige Sachschadensunfälle 58.375
Ortslage – innerorts 44.732
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 18.494
Ortslage – auf Autobahnen 4.215
Getötete 152
Schwerverletzte 1.894
Leichtverletzte 7.743

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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