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Leipzig: Gesuchter bezahlt offenen Betrag

Ein Freund beglich die Geldauflage, um die Verhaftung zu verhindern. Der Mann wurde von der Bundespolizei kontrolliert und hatte ein verbotenes Messer dabei.

Foto: unsplash

Magdeburg (ost)

Am Samstag, dem 15. November 2025, führte eine Streife der Bundespolizei um 14:00 Uhr am Hauptbahnhof Magdeburg eine Kontrolle bei einem männlichen Individuum durch. Die Überprüfung seiner Identität im polizeilichen Informationssystem ergab, dass die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau den 34-jährigen Mann per Haftbefehl suchte. Der Hintergrund war eine Entscheidung des Amtsgerichts Dessau-Roßlau aus dem April dieses Jahres, bei der der Mann aufgrund einer begangenen Ordnungswidrigkeit zur Zahlung von 100 Euro verpflichtet wurde. Da er weder die Geldstrafe bezahlte noch der Ladung zur Erzwingungshaft nachkam, wurde von der genannten Staatsanwaltschaft ein vier Tage dauernder Haftbefehl erlassen. Die Bundespolizisten informierten den Mann über den Haftbefehl und brachten ihn für weitere Maßnahmen in die Diensträume der Bundespolizei am Bahnsteig 1. Bei einer routinemäßigen Durchsuchung fanden die Beamten außerdem ein verbotenes Messer, das beschlagnahmt wurde. Um einer sofortigen Inhaftierung zu entgehen, bat der Deutsche einen Freund um Hilfe. Dieser begab sich daraufhin zu einer Polizeidienststelle in Leipzig und beglich den geforderten Betrag. Durch die Zahlung der ausstehenden Geldstrafe konnte die Unterbringung des Mannes in einer Justizvollzugsanstalt vermieden werden. Die Beamten informierten abschließend die ausstellende Behörde und erstatteten zusätzlich Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Quelle: Presseportal

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