Ein Mann wurde wegen Diebstahls und Geldwäsche verurteilt, konnte Geldstrafen nicht zahlen und muss für insgesamt 195 Tage ins Gefängnis.
Leipzig: Haftbefehle vollstreckt – 39-Jähriger muss für 195 Tage in Haft

Hauptbahnhof Dessau (ost)
Am Freitag, dem 26. September 2025 um 08:30 Uhr wurde ein Mann im Personentunnel des Hauptbahnhofes Dessau von einer Streife der Bundespolizei entdeckt und kontrolliert. Nach der folgenden Überprüfung seiner Identität und dem Abgleich mit den Fahndungsdaten der Polizei stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig nach dem Deutschen mit zwei Haftbefehlen suchte. Das Amtsgericht Leipzig verurteilte den Mann im Juni 2023 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1800 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen. Da der 39-Jährige weder zahlte noch sich stellte und seinen Aufenthaltsort verheimlichte, wurde im Januar dieses Jahres der Haftbefehl erlassen. Im Februar wurde er erneut vom Amtsgericht Leipzig wegen Geldwäsche zu einer Geldstrafe von 2250 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 150 Tagen verurteilt. Auch diese Geldstrafe beglich der Verurteilte nicht, weshalb die Staatsanwaltschaft Leipzig im Mai einen weiteren Haftbefehl mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von 75 Tagen oder der sofortigen Zahlung von 2250 Euro erließ. Die Beamten informierten den Gesuchten über die Haftbefehle, nahmen ihn fest und brachten ihn zunächst in die nahegelegenen Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Dessau. Da der Festgenommene die Summe von insgesamt 4050 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er für die nächsten 195 Tage in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt gebracht. Die Behörden, die die Haftbefehle ausgestellt hatten, wurden über die Vollstreckung informiert.
Quelle: Presseportal








