Ein russischer Staatsangehöriger wird festgenommen, während ein ungarischer Staatsangehöriger eine Geldstrafe begleicht, um einer Ersatzfreiheitsstrafe zu entgehen.
Leipzig: Haftbefehle vollstreckt, Beamte der Bundespolizei vollstrecken zwei Haftbefehle und stellen Anscheinswaffe sicher

Dresden (ost)
Am Donnerstag, dem 21.05.2026, gegen 16:30 Uhr führten Bundespolizeibeamte im Eurocity von Prag nach Dresden eine Kontrolle bei einem 27-jährigen russischen Staatsbürger durch. Die Überprüfung der Identität ergab, dass der Mann aufgrund eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Diebstahls gesucht wurde.
Aufgrund der sechsmonatigen Freiheitsstrafe, die nicht durch eine Geldstrafe abgewendet werden konnte, wurde der Gesuchte festgenommen. Noch am selben Abend wurde er in das Gefängnis in Dresden gebracht.
Gegen 19:00 Uhr wurde die Bundespolizei am Hauptbahnhof Dresden über einen Vorfall informiert. Eine Zeugin berichtete, dass ein Mann auf dem Wiener Platz mit einer scheinbaren Schreckschusswaffe herumhantierte, während er von einer Gruppe Jugendlicher umgeben war.
Als die Bundespolizisten auftauchten, versuchte die Gruppe, sich der Kontrolle zu entziehen. Nach einer kurzen Verfolgung konnten drei Beteiligte, darunter ein 18-jähriger syrischer Staatsbürger, gestellt werden. Drei weitere flüchtige Personen wurden von der sächsischen Landespolizei gestoppt.
Obwohl die Durchsuchung der Personen zunächst nichts ergab, wurde bei einer Suche in der Nähe Erfolg verzeichnet: Beamte der Bundespolizeiinspektion Dresden fanden eine schwarze, zerlegte Spielzeugpistole, die in einem Blumenkasten abgelegt worden war. Der Fall wurde zur weiteren Bearbeitung an die sächsische Landespolizei übergeben.
Spät in der Nacht, gegen 23:40 Uhr, vollstreckten Bundespolizisten am Hauptbahnhof Dresden einen weiteren Haftbefehl. Bei der Überprüfung eines 35-jährigen ungarischen Staatsbürgers stellten sie eine Ausschreibung des Amtsgerichts Leipzig wegen Diebstahls fest.
Der Mann war verpflichtet, eine Geldstrafe von 900 Euro zu zahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen zu verbüßen. Da er den geforderten Geldbetrag vor Ort bezahlen konnte, wurde der Ungar nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen freigelassen.
Quelle: Presseportal








