Einsatzkräfte der Bundespolizei stoppten einen gesuchten Libyer mit gefälschten Dokumenten an der Grenze. Der Mann wurde festgenommen und muss nun mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Ludwigsdorf, Görlitz, Podrosche, Bayreuth: Libyer an Einreise gehindert

Ludwigsdorf, Görlitz, Podrosche, Bayreuth (ost)
Beamte der Bundespolizei haben am Dienstagabend am Grenzübergang Podrosche einen Mann festgenommen, der per Haftbefehl gesucht wurde, und angeblich gefälschte Dokumente sichergestellt.
Um 22:10 Uhr überprüften die Polizeibeamten im Rahmen der Grenzkontrollen einen 28-jährigen libyschen Staatsbürger, der sich in einem deutschen Fahrzeug befand.
Auf Anfrage konnte der Mann keine gültigen Ausweisdokumente vorlegen. Er verfügte auch nicht über ein erforderliches Visum oder eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis. Stattdessen übergab er den Beamten angeblich einen internationalen libyschen Führerschein.
Daraufhin überprüften die Beamten die Fingerabdrücke des Mannes. Das Ergebnis war sofort verfügbar: Gegen den 28-Jährigen lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bayreuth vor. Dieser wurde aufgrund einer Verurteilung wegen Urkundenfälschung zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 2.190 Euro erlassen.
Die Beamten überprüften auch den Aufenthaltsstatus des Mannes. Es stellte sich heraus, dass er weder für Deutschland noch für ein anderes Schengen-Land eine Aufenthaltserlaubnis hatte, die die Einreise oder den Aufenthalt erlaubt hätte.
Der Libyer wurde daraufhin in Gewahrsam genommen und zur Dienststelle gebracht.
Anschließend leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen illegaler Einreise und illegalen Aufenthalts ein. Bei der genaueren Prüfung der mitgeführten Dokumente und während der Durchsuchung wurde auch ein nationaler libyscher Führerschein gefunden. Ersten Erkenntnissen zufolge handelt es sich bei einem der vorgelegten Führerscheine um ein Fantasiedokument und bei einem anderen um eine Fälschung. Dadurch verschärften sich die strafrechtlichen Vorwürfe gegen den Mann erheblich.
Trotzdem nahm der Fall für den 28-Jährigen vorübergehend eine positive Wendung: Er schaffte es, den Betrag für die offene Geldstrafe zu beschaffen und diese zu begleichen.
Im Anschluss wurde ein Einreiseverbot verhängt und die Rückführung nach Polen angeordnet. Die Übergabe an die polnischen Behörden erfolgt.
Quelle: Presseportal








