Ein polnischer Staatsangehöriger wurde mehrfach beim illegalen Aufenthalt in Deutschland erwischt und trotz Verbots mehrmals zurückgeschoben.
Ludwigsdorf: Zuwiderhandlung gegen das Freizügigkeitsgesetz

Görlitz, BAB 4, Neißeaue (ost)
Am Mittwochmorgen wurde ein polnischer Staatsbürger (50) von einer gemeinsamen Streife von Zoll und Bundespolizei überprüft, als er mit seinem Auto den Grenzübergang Hagenwerder (Görlitz) nach Polen überqueren wollte. Es stellte sich heraus, dass der 50-Jährige sich nicht rechtmäßig in Deutschland aufhalten durfte. Zu Beginn dieses Jahres wurde ihm das Recht auf Einreise und Aufenthalt von der Ausländerbehörde des Landkreises Göttingen entzogen und er wurde aufgefordert, unverzüglich die Bundesrepublik zu verlassen. Trotz des Verbots ignorierte er dies und wurde im Juni zweimal erwischt. Zuerst wurde er an der Kontrollstelle auf der Autobahn bei Görlitz aufgrund des Verbots zurückgewiesen. Später wurde er von Kollegen der sächsischen Polizei in Zentendorf (Gemeinde Neißeaue) aufgegriffen. Die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf sorgte für seine Zurückschiebung.
Die Beamten konfrontierten den Unbelehrbaren gestern erneut mit dem Einreiseverbot. Er argumentierte, dass er nur wenige hundert Meter von Polen entfernt sei und daher weiterfahren sollte. Nachdem er schließlich in Handschellen gelegt wurde und erneut wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Freizügigkeitsgesetz angezeigt wurde, endete auch diese vorübergehende Festnahme mit seiner Zurückschiebung nach Polen.
Quelle: Presseportal