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Magdeburg: 57-Jähriger entgeht Gefängnis durch Geldstrafe

Ein 57-jähriger Mann zahlte 450 Euro, um einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen zu entgehen.

Foto: unsplash

Hauptbahnhof Magdeburg (ost)

Am Dienstag, dem 22. April 2025, führten Bundespolizeibeamte um 14:38 Uhr eine Kontrolle an einem Mann auf Bahnsteig sechs des Hauptbahnhofs Magdeburg durch. Nach Feststellung seiner Identität und Überprüfung seiner Daten im Polizeiinformationssystem stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Magdeburg einen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Das Amtsgericht Magdeburg hatte den 57-jährigen Mann bereits im Oktober 2022 wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz zu einer Geldstrafe von 450 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt. Weder zahlte der ukrainische Staatsbürger den geforderten Betrag, noch erschien er trotz ordnungsgemäßer Vorladung zum Strafantritt. Aufgrund seiner Obdachlosigkeit erließ die Staatsanwaltschaft im März 2024 den Haftbefehl zur Vollstreckung. Dieser wurde ihm von den Einsatzkräften überbracht und er wurde zur Dienststelle gebracht. Dort beglich er die Geldstrafe von 450 Euro, um einer Haftstrafe zu entgehen. Danach durfte er die Bundespolizeistation als freier Mann verlassen. Die Einsatzkräfte informierten abschließend die zuständige Behörde über die Vollstreckung der Haftbefehle.

Quelle: Presseportal

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