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Magdeburg: Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl

Ein 38-Jähriger wurde während einer Zugkontrolle festgenommen, da er eine Geldstrafe von 400 Euro nicht bezahlt hatte und sich dem Strafantritt entzogen hatte.

Foto: Depositphotos

Magdeburg (ost)

Am Montag, dem 17. Februar 2025, führten Polizeibeamte um 09:40 Uhr eine Kontrolle an einem 38-jährigen Mann durch, der mit einem Regionalexpress von Burg nach Magdeburg unterwegs war. Bei der Überprüfung seiner Daten im polizeilichen Fahndungssystem stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Magdeburg den Reisenden per Haftbefehl suchte. Das Amtsgericht Magdeburg hatte ihn im Dezember 2023 wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 400 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen verurteilt. Der Mann hatte nur einen Teil des geforderten Betrags bezahlt und war der Ladung zum Strafantritt nicht gefolgt. Vor etwa drei Wochen wurde daher der Haftbefehl erlassen. Die Beamten informierten den Gesuchten darüber, nahmen ihn fest und brachten ihn in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg. Glücklicherweise konnte der polnischstämmige Mann den Betrag von 280 Euro zur Vermeidung der Haft aufbringen und durfte nach Abschluss der erforderlichen Maßnahmen seinen Weg als freier Mann fortsetzen. Die Behörde, die den Haftbefehl ausgestellt hatte, wird über die Vollstreckung informiert.

Quelle: Presseportal

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