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Magdeburg: Haftbefehl – 280 Euro bezahlt, Haft entgangen

Ein Mann entgeht Haftstrafe, indem er 280 Euro bezahlt, nachdem er wegen Urkundenfälschung gesucht wurde.

Foto: unsplash

Magdeburg (ost)

Am Sonntag, den 19. Juli 2026, führte eine Patrouille der Bundespolizei um 14:30 Uhr eine Kontrolle im Personentunnel des Hauptbahnhofs Magdeburg durch und überprüfte einen 42-jährigen Mann. Bei der Überprüfung seiner Daten im Fahndungsregister der Polizei stellte sich heraus, dass er von der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau per Haftbefehl gesucht wird. Bereits im September 2024 wurde der Mann vom Amtsgericht Köthen wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von ursprünglich 1925 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 55 Tagen verurteilt. Da der Mann jedoch nicht zur Strafvollstreckung antrat, wurde im Juni 2026 der Haftbefehl gegen ihn erlassen. Diesen überbrachten die Bundespolizisten dem Mann, nahmen ihn fest und brachten ihn zur Dienststelle am Hauptbahnhof. Der Verurteilte konnte die noch ausstehende Geldstrafe von 280 Euro bezahlen. Nach der Zahlung konnte der Mann seine Reise fortsetzen. Abschließend informierten die Bundespolizisten die Behörde, die den Haftbefehl ausgestellt hatte, über die Vollstreckung.

Quelle: Presseportal

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