Ein 36-jähriger Mann wird wegen nicht bezahlter Geldstrafen und Haftstrafen von insgesamt 1820 Euro festgenommen und inhaftiert.
Magdeburg: Haftbefehl wegen Geldstrafe oder Haft

Dessau-Roßlau (ost)
Am Donnerstag, dem 18. Dezember 2025, wurde um 16:35 Uhr ein 36-jähriger Mann in einer S-Bahn bei Wolfen von Beamten der Bundespolizei kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Daten im Polizeisystem stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Magdeburg, Zweigstelle Halberstadt, nach ihm mit zwei Haftbefehlen suchte. Das Amtsgericht Halberstadt verurteilte ihn im April des letzten Jahres wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1170 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von ursprünglich 90 Tagen. Weder zahlte er die Strafe noch trat er die Haft an. Daher erließ die Staatsanwaltschaft im Dezember dieses Jahres einen Vollstreckungshaftbefehl. Ein weiterer folgte am selben Tag aufgrund einer Verurteilung im Mai 2024 wegen Sachbeschädigung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die Strafe betrug erneut 1170 Euro oder 90 Tage Haft. Der Verurteilte zeigte erneut das gleiche Verhalten. Die Strafe blieb unbezahlt und er trat die Haft nicht an. Die Beamten informierten ihn, nahmen ihn fest und brachten ihn vorübergehend in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Dessau. Der Betrag von insgesamt 1820 Euro zur Vermeidung der Haft konnte er erneut nicht aufbringen und wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen inhaftiert. Schließlich informierten die Bundespolizisten die Behörde, die die Haftbefehle ausgestellt hatte.
Quelle: Presseportal








