Eine 27-Jährige wurde wegen Diebstahls verurteilt und konnte den haftabwendenden Betrag nicht zahlen. Sie wurde ins Gefängnis gebracht, um ihre Restfreiheitsstrafe anzutreten.
Magdeburg: Haftbefehl wegen nicht gezahlter Geldstrafe
Hauptbahnhof Magdeburg (ost)
Am Freitag, dem 20. Juni 2025, wurde um 02:03 Uhr eine Frau im Personentunnel des Hauptbahnhofs Magdeburg von einer Streife der Bundespolizei kontrolliert. Bei der Überprüfung ihrer persönlichen Daten stießen die Beamten auf einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Wuppertal. Im September 2020 wurde die 27-jährige Frau vom Amtsgericht Mettmann wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 600 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt. Nur einen kleinen Teil des Geldes hatte die Deutsche bereits bezahlt. Als sie der Ladung zum Strafantritt nicht nachkam, erließ die Staatsanwaltschaft den Haftbefehl am 3. Juni 2025. Die Einsatzkräfte fanden die Gesuchte, nahmen sie fest und brachten sie zunächst in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg. Die geforderte Summe von 500 Euro konnte die Frau nicht aufbringen. Nach Abschluss der erforderlichen Maßnahmen wurde sie inhaftiert, um ihre Reststrafe von 25 Tagen anzutreten. Die Behörde, die den Haftbefehl ausgestellt hatte, wurde über die Festnahme informiert.
Quelle: Presseportal