Eine 29-jährige Frau wurde aufgrund einer nicht bezahlten Geldstrafe von 3400 Euro ins Gefängnis gebracht. Sie muss nun 85 Tage Restersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
Magdeburg: Haftbefehl wegen nicht gezahlter Geldstrafe

Magdeburg (ost)
Am Mittwoch, dem 13. Mai 2026, wurde um 11:52 Uhr eine Frau in der Haupthalle des Hauptbahnhofs Magdeburg von einer Streife der Bundespolizei kontrolliert. Die 29-Jährige gab den Beamten mündliche Informationen über sich selbst. Die Überprüfung ihrer Daten im Fahndungssystem der Polizei ergab, dass die Staatsanwaltschaft Magdeburg einen Haftbefehl gegen sie erlassen hatte. Daraufhin wurde sie in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg gebracht. Die Identität der Frau wurde eindeutig festgestellt. Im August 2025 wurde sie vom Amtsgericht Magdeburg wegen Körperverletzung und Diebstahls geringwertiger Sachen zu einer Geldstrafe oder ursprünglich 150 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Weder zahlte sie das Geld noch trat sie trotz Vorladung ihre Strafe an. Daher wurde am 11. Mai 2026 ein Haftbefehl ausgestellt. Dieser wurde ihr von den Bundespolizisten mitgeteilt. Die Deutsche konnte die haftabwendende Summe von 3400 Euro nicht bezahlen und wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen inhaftiert, wo sie die nächsten 85 Tage ihre Restersatzfreiheitsstrafe verbüßen wird. Die Bundespolizisten informierten die Behörde, die den Haftbefehl ausgestellt hatte, über die Vollstreckung.
Quelle: Presseportal








