Ein 35-jähriger Mann entgeht dem Gefängnis, indem er 165 Euro zahlt, um sieben Tage Erzwingungshaft zu vermeiden.
Magdeburg: Haftbefehle gegen 35-Jährigen
Dessau-Roßlau (ost)
Am Abend des 10. September 2025 um 19:30 Uhr wurde ein 35-jähriger Mann am Dessauer Hauptbahnhof von Beamten der Bundespolizei entdeckt und kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Identität mit den polizeilichen Fahndungsdaten wurde festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau einen Haftbefehl und die Staatsanwaltschaft Magdeburg sogar zwei Haftbefehle gegen ihn ausgestellt hatten. Der Mann sollte gemäß einem Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau aus dem März dieses Jahres einen Tag Erzwingungshaft absitzen oder 30 Euro zahlen. Im März und April 2025 wurden zwei weitere Beschlüsse des Amtsgerichts Schönebeck vollstreckbar, die zusammen sechs Tage Erzwingungshaft oder die Zahlung von 135 Euro vorsahen. In allen drei Fällen handelte es sich um Verstöße gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz. Da er weder die Geldstrafen bezahlte noch die sieben Tage Erzwingungshaft antrat, wurden die Haftbefehle erlassen. Die Beamten informierten ihn darüber, nahmen ihn fest und brachten ihn vorübergehend in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Dessauer Hauptbahnhof. Dort zahlte er insgesamt 165 Euro und konnte die Dienststelle als freier Mann verlassen. Die zuständigen Behörden wurden über die Vollstreckung der Haftbefehle informiert.
Quelle: Presseportal