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Magdeburg, Landkreis Börde: Urteil gegen Arbeitgeber rechtskräftig

Geldstrafe wegen Schwarzarbeit durch Scheinselbständigkeit bestätigt. Hauptzollamt Magdeburg ermittelte gegen 52-jährigen Geschäftsinhaber aus Börde.

Symbolbild Finanzkontrolle Schwarzarbeit Quelle: Zoll
Foto: Presseportal.de

Magdeburg, Landkreis Börde (ost)

Nach Untersuchungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Magdeburg wurde der 52-jährige Eigentümer eines Unternehmens in der Baubranche aus dem Landkreis Börde wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 19 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 35,00 EUR verurteilt.

Bei der Überprüfung der Geschäftsunterlagen einer Baufirma wurden den Zollbeamten verschiedene Unstimmigkeiten bekannt. Es stellte sich heraus, dass im Unternehmen mehrere „selbstständige“ Personen beschäftigt waren, obwohl es sich in Wirklichkeit um abhängige, sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer handelte. Die sogenannten Scheinselbstständigen arbeiteten unter anderem weisungsgebunden im Betrieb und es wurden keine Werkverträge abgeschlossen.

Die Scheinselbstständigen wurden nicht bei der Sozialversicherung angemeldet und die fälligen Beiträge wurden nicht an die Krankenkassen überwiesen. Dadurch entstand über einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten ein Gesamtsozialversicherungsschaden in Höhe von insgesamt über 20.000,00 EUR.

Der Angeklagte gestand die Vorwürfe während der Hauptverhandlung ein.

Das Urteil ist seit dem 12. Dezember 2024 rechtskräftig.

Quelle: Presseportal

nf24