Eine Arbeitgeberin wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie unrechtmäßig Kurzarbeitergeld bezogen hat und falsche Angaben gemacht hat.
Magdeburg: Leistungsbetrug während der Corona-Pandemie
Magdeburg (ost)
Während der Corona-Pandemie hat die Besitzerin eines Nagelstudios rechtswidrig Kurzarbeitergeld bezogen und wurde dafür vom Amtsgericht Magdeburg rechtskräftig wegen Leistungsbetrugs in 6 Fällen zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30,00 EUR verurteilt.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Magdeburg hat bei ihren Ermittlungen festgestellt, dass die Verurteilte falsche Angaben in den Anträgen auf Kurzarbeit und Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen gemacht hat. Es wurden für einen Arbeitnehmer, der während der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld erhielt, teilweise keine oder weniger Ausfallzeiten gemeldet.
Aufgrund der falschen Angaben der Verurteilten bezüglich der Arbeitsausfälle ihres Arbeitnehmers erhielt sie eine Überzahlung an Kurzarbeitergeld und Sozialversicherungsbeiträgen. In den Monaten Dezember 2020 bis einschließlich Mai 2021 entstand der Agentur für Arbeit ein Schaden in Höhe von insgesamt knapp 1000 EUR.
Zusätzliche Information:
Bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld und pauschalierter Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen müssen alle relevanten Fakten angegeben werden. Dazu gehören korrekte Angaben zur tatsächlichen Arbeitszeit, zum entstandenen Arbeitsausfall und zur Vergütung des Arbeitnehmers, für den Kurzarbeitergeld und die pauschalierte Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen beantragt werden.
Quelle: Presseportal