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Magdeburg: Mindestlohnprüfungen in Sachsen-Anhalt, Hauptzollamt deckt zahlreiche Verstöße auf

Das Hauptzollamt Magdeburg führt landesweite Mindestlohnprüfungen durch. Es gab 4 Strafverfahren und 12 Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von Verstößen gegen den Mindestlohn.

Symbolbild Finanzkontrolle Schwarzarbeit Quelle: Zoll
Foto: Presseportal.de

Magdeburg, Bitterfeld-Wolfen, Halberstadt, Stendal (ost)

4 Strafverfahren, 12 Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie ein verhinderter Fluchtversuch sind das Ergebnis einer landesweiten Prüfmaßnahme der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Magdeburg zur Einhaltung des Mindestlohns in verschiedenen Branchen.

„Insgesamt 68 Bedienstete des Hauptzollamts Magdeburg kontrollierten in ganz Sachsen-Anhalt 39 Objekte. Im Mittelpunkt stand vor allem die Einhaltung geltender Mindestlohnvorschriften. Es wurden insgesamt 117 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt sowie 5 Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt.“ teilt Sebastian Schultz, Pressesprecher beim Hauptzollamt Magdeburg mit.

In 4 Fällen wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel eingeleitet. Außerdem wurden in 12 Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, unter anderem wegen Meldepflichtverstößen gegenüber der Sozialversicherung und weil in mehreren Fällen der Verdacht besteht, dass eine Beschäftigung ohne eine erforderliche Arbeitsgenehmigung ausgeübt wurde.

Des Weiteren sind in 49 Fällen weitere Ermittlungen durch die FKS erforderlich, davon ergaben sich allein bei 20 Sachverhalten Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Einhaltung des Mindestlohns.

„In Halberstadt versuchte sich eine Person der Kontrolle durch Flucht zu entziehen, was jedoch durch die Zöllnerinnen und Zöllner vereitelt werden konnte. Da sich im weiteren Verlauf bei dieser Person ebenfalls Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat außerhalb der Zuständigkeit des Zolls ergaben, wurde die Landespolizei hinzugezogen.“ so Schultz weiter.

An die durchgeführten Prüfungen schließen sich nun umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.

Quelle: Presseportal

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