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Magdeburg: Ohrfeige führt zur Vollstreckung eines Haftbefehls

Eine 21-jährige Frau wurde nach einer Ohrfeige festgenommen, da sie einen Haftbefehl wegen Diebstahls ignorierte.

Foto: Depositphotos

Magdeburg (ost)

Am Montag, dem 26. August 2024, erhielt die Bundespolizei gegen 18:15 Uhr von einer Angestellten der Deutschen Bahn Kenntnis über eine Körperverletzung am Hauptbahnhof Magdeburg. Sofort alarmierte Beamte machten sich auf den Weg zum Ort des Geschehens und identifizierten eine 16-jährige Geschädigte, zwei Zeugen und eine 21-jährige Verdächtige. Nach ersten Erkenntnissen sind die 16- und 21-jährigen Frauen bekannt miteinander, jedoch herrscht zwischen ihnen keine gute Beziehung. Als die Jugendliche die ältere Frau zuvor auf dem Bahnhofsvorplatz sah, geriet sie in Panik und flüchtete in den Hauptbahnhof. Die spätere Verdächtige folgte dem Teenager und schlug ihr am Informationsschalter der Bahn ins Gesicht. Bei der Feststellung der Personalien und der Überprüfung im polizeilichen Informationssystem stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Magdeburg die 21-Jährige per Haftbefehl suchte. Im Februar dieses Jahres wurde sie wegen Diebstahls geringwertiger Sachen zu einer Geldstrafe von 400 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen verurteilt. Weder zahlte sie die Geldstrafe, noch erschien sie trotz Vorladung zum Strafantritt. Daher erließ die Staatsanwaltschaft am 20. August 2024 den Haftbefehl. Diesen vollstreckten die Bundespolizisten, nahmen sie fest und brachten sie in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof. In ihrer Verzweiflung kontaktierte die Gesuchte ihren Freund, der den geforderten Betrag aufbringen und für sie zahlen konnte. Aufgrund der aktuellen Tat erhält die 21-Jährige eine weitere Anzeige wegen Körperverletzung.

Quelle: Presseportal

nf24