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Magdeburg; Schönebeck (Elbe): Haftbefehle vollstreckt

Ein 24-Jähriger und ein 29-Jähriger wurden von der Bundespolizei aufgrund offener Haftbefehle festgenommen und konnten nach Zahlung der Geldstrafen die Dienststelle verlassen.

Foto: Depositphotos

Magdeburg; Schönebeck (Elbe) (ost)

Am Mittwoch, dem 1. Juli 2026, klingelte ein 24-jähriger Mann um 09:25 Uhr an der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg. Er wollte sein verloren gegangenes Handy abholen. Allerdings war ihm nicht bewusst, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bamberg gegen ihn vorlag. Das Amtsgericht Bamberg verurteilte ihn im Juni 2025 wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 150 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen. Der Haftbefehl wurde Anfang Juni dieses Jahres ausgestellt. Die Beamten informierten den syrischen Staatsbürger darüber. Er konnte die 150 Euro bezahlen und nach der Zahlung die Bundespolizei, samt seinem Mobiltelefon, verlassen. Um 20:19 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte einen 29-Jährigen in einer S-Bahn Richtung Schönebeck. Bei der Überprüfung seiner Daten im Polizeisystem wurde ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg entdeckt. Das Amtsgericht Schönebeck verurteilte den syrischen Staatsbürger im Januar 2025 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 1200 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen. Der 29-Jährige zahlte weder die Strafe noch erschien er trotz Vorladung zum Strafantritt. Daraufhin erließ die Staatsanwaltschaft Magdeburg im Juni dieses Jahres den Haftbefehl. Er wurde zur Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg gebracht. Nach Zahlung der geforderten 1.200 Euro konnte er die Haft abwenden und die Dienststelle als freier Mann verlassen. Die Einsatzkräfte informierten abschließend die Behörden über die Vollstreckung der Haftbefehle.

Quelle: Presseportal

nf24