Der Zoll trägt zur Erhaltung der Natur bei, indem er Verstöße gegen Artenschutzbestimmungen aufdeckt und geschützte Tiere und Pflanzen beschlagnahmt.
Magdeburg: Tag des Artenschutzes

Magdeburg (ost)
Es gibt weltweit viele Tier- und Pflanzenarten, die vom Aussterben bedroht sind. Der Zoll spielt eine wichtige Rolle bei der Entdeckung von Verstößen gegen Artenschutzbestimmungen und dem Schutz der Naturvielfalt.
Jedes Jahr finden Zollbeamte im Durchschnitt 1.200 geschützte Tiere, Pflanzen oder Teile und Produkte daraus im gewerblichen Warenverkehr, im Gepäck von Reisenden oder in der Post. Letzteres nimmt aufgrund von Internetbestellungen immer mehr zu und macht mittlerweile etwa ein Drittel der entdeckten Fälle aus. Fast 60 Prozent der Aufgriffe erfolgen über Flughäfen. In den Jahren 2022 bis 2024 zog der Zoll insgesamt 150.000 geschützte Tiere, Pflanzen und Produkte daraus aus dem Verkehr.
Der Zoll überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen für den Warenverkehr mit Drittländern. Geschützte Tiere, Pflanzen und daraus hergestellte Waren, die ohne erforderliche Dokumente ein-, durch- oder ausgeführt werden, werden beschlagnahmt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen transportiert werden.
Die meisten Verstöße werden von Urlaubern begangen, die unwissend oder ohne Unrechtsbewusstsein Erzeugnisse oder Teile geschützter Tier- und Pflanzenarten als Souvenirs mit nach Hause bringen. Sie tragen bewusst oder unbewusst dazu bei, dass der Handel mit geschützten Arten florierend ist und damit dem Aussterben von Tieren und Pflanzen Vorschub leisten. Aber auch der gewerbliche internationale Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen hat sich zu einem lukrativen Geschäft entwickelt.
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen existiert seit über 50 Jahren. Das Übereinkommen, auch bekannt als CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora), ist das älteste der großen internationalen Umweltschutzabkommen. 184 Länder haben sich bisher dazu verpflichtet. Es dient dem Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten vor der Dezimierung durch unkontrollierten Handel. Alle zwei bis drei Jahre werden auf der Konferenz aller Vertragsstaaten Neuaufnahmen weiterer gefährdeter Arten in die Anhänge des Übereinkommens oder Anpassungen des Schutzstatus von bereits gelisteten Arten verhandelt.
In der EU wurde das Übereinkommen einheitlich in allen Mitgliedstaaten durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 und Durchführungsverordnungen umgesetzt.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.zoll.de oder www.artenschutz-online.de
Quelle: Presseportal








