Die Bundespolizeiinspektion Magdeburg konnte zwei der Geflüchteten mit Hilfe eines Hubschraubers lokalisieren und vorläufig festnehmen.
Magdeburg: Vermeintliche Graffitisprayer gestellt
Schönebeck – Felgeleben (ost)
Am Freitag, dem 22. November 2024 um 01:50 Uhr haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Magdeburg am Bahnhof Schönebeck-Felgeleben eine Gruppe von Personen bemerkt, die sich am Ende des Bahnsteigs aufhielten. Aufgrund der späten Stunde bestand der Verdacht, dass die vier Personen in Schwarz Graffiti-Sprayer sein könnten. Als die Bundespolizisten näher kamen, um den Verdacht zu prüfen, verließen die Personen sofort den Ort durch eine Notausgangstür am Ende des Bahnsteigs. Der Fluchtweg führte jedoch gefährlich nah an den Gleisen entlang. Als die Einsatzkräfte einen herannahenden Güterzug sahen, gaben sie Lichtsignale, um eine Notbremsung einzuleiten. Es folgte eine sofortige Suche im Nahbereich, unter Einbeziehung von mehreren Streifen der Bundes- und Landespolizei. Am Ende des Bahnsteigs entdeckten die Einsatzkräfte frischen Farbgeruch und Tüten mit vielen Spraydosen im hohen Gras, sowie ein etwa 300 Quadratmeter großes Graffiti mit dem Logo eines Fußballvereins. Zudem waren in der Nähe zwei Fahrzeuge geparkt, in denen Fanartikel sichtbar waren. Es wurde vermutet, dass es sich um die Fahrzeuge der mutmaßlichen Sprayer handelte, die sich in der Nähe versteckten. Ein Hubschrauber der Bundespolizei wurde eingesetzt und konnte um 02:12 Uhr zwei der Geflüchteten, im Alter von 17 und 21 Jahren, etwa 800 Meter vom Tatort entfernt in einem Feld aufspüren. Die Hubschrauberbesatzung führte die Einsatzkräfte zum Versteck, wo sie gestellt und vorläufig festgenommen wurden. Die Verdächtigen wurden mit Farbrückständen zur Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg gebracht. Dort wurden ihre Identitäten überprüft und erste Fragen gestellt.
Die Fahrzeuge wurden weiterhin überwacht, was dazu führte, dass die anderen beiden Gruppenmitglieder im Alter von 21 und 26 Jahren um 04:50 Uhr von den Einsatzkräften festgenommen wurden. Auch sie wurden belehrt, vorläufig festgenommen und zur Dienststelle gebracht. Die drei Männer und ihr jugendlicher Begleiter werden nun wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und Sachbeschädigung zur Verantwortung gezogen. Unabhängig davon können finanzielle Schadenersatzansprüche des Bahnbesitzers auf zivilrechtlichem Wege geltend gemacht werden.
Quelle: Presseportal