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Magdeburg: Wichtige Hinweise des Zolls zu Bestellungen und Geschenken aus dem Ausland

In der Vorweihnachtszeit und rund um den Black Friday steigt das Versandaufkommen. Zoll- und steuerrechtliche Regelungen sollten beachtet werden, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

Symbolbild Paketabfertigung Quelle: Zoll
Foto: Presseportal.de

Magdeburg (ost)

Während der Vorweihnachtszeit und rund um den Black Friday am 28.11.2025 erreicht das Versandaufkommen im Online-Handel und bei Geschenksendungen seinen jährlichen Höhepunkt. Personen, die Geschenke oder Schnäppchen im Ausland bestellen, sollten nicht nur die Lieferzeiten im Auge behalten: Auch in zoll- und steuerrechtlicher Hinsicht gibt es einiges zu beachten.

Was muss beachtet werden, wenn Pakete aus Nicht-EU-Ländern kommen?

Es ist zu beachten, dass bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren nur bestimmte Mengen abgabenfrei sind (z.B. 50 Zigaretten, 1 Liter Spirituosen und alkoholhaltige Getränke, 500 Gramm Kaffee).

Was ist zu beachten, wenn Pakete aus dem EU-Inland kommen?

Sendungen innerhalb der EU können grundsätzlich ohne Zollformalitäten abgewickelt werden. Bei einer Paketsendung mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren (wie alkoholische Getränke, andere alkoholhaltige Waren und Kaffee) aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland ist jedoch die entsprechende Verbrauchsteuer zu entrichten. Dies gilt auch für Geschenksendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren, die von privat zu privat auf dem Postweg versandt werden.

Vorsicht bei gefälschten Produkten und fehlenden Kennzeichnungen

Scheinbar günstige Markenprodukte können sich als Fälschungen herausstellen, die zu einem Fehlkauf führen. Bestellungen solcher Produkte können rechtliche Konsequenzen haben, da der Zoll gefälschte Waren grundsätzlich beschlagnahmt. Oft wird der Kaufpreis nicht erstattet und der Marken- oder Rechteinhaber kann zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.

Auch die Sicherheit der Produkte sollte beim Online-Shopping nicht vernachlässigt werden, um Gesundheitsrisiken bei Spielzeug, Elektronik, Kosmetik oder Medizinprodukten zu vermeiden. Wenn der Zoll feststellt, dass Produkte nicht den EU-Standards entsprechen, entscheidet die zuständige Marktüberwachungsbehörde über die Einfuhr. Fehlen CE-Kennzeichnungen oder wichtige Warnhinweise, kann die Ware zurückgewiesen oder vernichtet werden.

Verbraucher sollten daher auf korrekte Kennzeichnungen achten, bei Produkt- und Herkunftsinformationen sowie bei unrealistisch günstig erscheinenden Angeboten genau hinsehen und nur bei seriösen Anbietern bestellen.

Tabakwaren

Paketsendungen nach Deutschland mit Tabakwaren (wie Zigaretten, Rauchtabak oder Zigarren) und Ersatzprodukten für Tabakwaren (Liquids für E-Zigaretten und deren Mischkomponenten, Einweg-E-Zigaretten) ohne gültige deutsche Steuerzeichen sind verboten. Tabakwaren oder deren Ersatzprodukte ohne deutsches Steuerzeichen werden vom Zoll beschlagnahmt.

Wie Sie sich informieren können

„Schnäppchen aus dem Ausland können teuer werden, wenn Einfuhrvorschriften und mögliche Abgaben nicht berücksichtigt werden. Ich empfehle, sich vorher auf www.zoll.de gründlich zu informieren.“, betont Sebastian Schultz, Pressesprecher des Hauptzollamts Magdeburg.

Verbraucher können sich auf der Website des Zolls umfassend über die Einfuhrbestimmungen informieren. Für schnelle Auskünfte steht dort der Chatbot „TinA“ zur Verfügung. Mit dem Abgabenrechner lässt sich zudem ermitteln, welche Einfuhrabgaben voraussichtlich anfallen.

Quelle: Presseportal

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