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Magdeburg: Zwei Haftbefehle an einem Sonntag

Am 2. Februar 2025 vollstreckte die Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg zwei Haftbefehle. Ein 32-Jähriger und ein 24-Jähriger wurden festgenommen, da sie Geldstrafen nicht beglichen hatten und dem Strafantritt nicht nachkamen.

Foto: Depositphotos

Hauptbahnhof Magdeburg (ost)

Am Sonntag, dem 2. Februar 2025, führte die Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg die Vollstreckung von zwei Haftbefehlen durch. Zu Beginn überprüfte eine Streife um 15:30 Uhr einen 32-jährigen Mann, der gemäß Abgleich seiner persönlichen Daten mit dem Fahndungssystem der Polizei von der Staatsanwaltschaft Braunschweig per Haftbefehl gesucht wurde. Der Deutsche war im März 2020 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1650 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 110 Tagen verurteilt worden. Er zahlte nur einen Teil des Geldes, dann blieben die Zahlungen aus und er erschien trotz Ladung nicht zum Strafantritt. Daher wurde im Dezember des Vorjahres der Haftbefehl erlassen. Die Bundespolizisten informierten den Gesuchten über diesen, nahmen ihn fest und brachten ihn zur Dienststelle am Hauptbahnhof Magdeburg. Dort zahlte ein Verwandter den Restbetrag von 1040 Euro, um ihn vor 69 Tagen hinter Gittern zu bewahren.

Ein weiterer Gesuchter wurde um 22:30 Uhr am Hauptbahnhof Magdeburg festgenommen. Eine Streife der Bundespolizei erkannte den Gesuchten, überprüfte seine Identität und fand einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Braunschweig im Fahndungssystem der Polizei. Der 24-jährige Mann wurde im März 2023 wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1275 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 85 Tagen verurteilt. Er zahlte nur einen Teil des Geldes, dann blieben die Zahlungen aus und er erschien trotz Ladung nicht zum Strafantritt. Daher wurde im November des Vorjahres der Haftbefehl erlassen. Die Bundespolizisten informierten den Gesuchten darüber, nahmen ihn fest und brachten ihn zur Dienststelle am Hauptbahnhof Magdeburg. Bei der Durchsuchung wurde ein Einhandmesser gefunden und beschlagnahmt. Da der Verurteilte den Restbetrag von 1065 Euro nicht zahlen konnte, wurde er für die nächsten 71 Tage inhaftiert. Zudem erhielt der gambische Staatsangehörige eine weitere Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

In beiden Fällen informierten die Bundespolizisten abschließend die ausstellenden Behörden über die Vollstreckung der Haftbefehle.

Quelle: Presseportal

nf24