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München: Trotz Haftbefehl nach Deutschland zurückgekehrt

Eine Polin kehrte trotz eines Haftbefehls nach Deutschland zurück und wurde festgenommen. Sie verbüßt nun fast 300 Tage Restfreiheitsstrafe.

Foto: Depositphotos

Görlitz, BAB 4 (ost)

Trotz Kenntnis eines aktuellen Haftbefehls versuchte eine Polin, über den Autobahngrenzübergang Görlitz einzureisen. Die 34-jährige Frau wurde am Mittwoch gegen Mittag festgenommen und später in eine Justizvollzugsanstalt (JVA) gebracht. Dort verbüßt sie nun noch fast 300 Tage einer Restfreiheitsstrafe, die ursprünglich zwei Jahre und fünf Monate betrug.

Bei der gestrigen Einreisekontrolle stellte die Bundespolizei fest, dass die Frau wegen versuchten Betrugs verurteilt wurde, deshalb bis März 2024 inhaftiert war und danach nach Polen abgeschoben wurde. Neben dem bestehenden Vollstreckungshaftbefehl, der unmittelbar nach ihrer Entlassung im letzten Frühjahr von der Staatsanwaltschaft München ausgestellt wurde, hätte sie nicht einreisen dürfen. Bereits im Sommer 2023 wurde ihr von der Ausländerbehörde Rosenheim die Freizügigkeit entzogen. Sie erhielt ein Einreise- und Aufenthaltsverbot in Deutschland für sechs Jahre. Die Missachtung dieses Verbots könnte strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Sie wurde wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Freizügigkeitsgesetz angezeigt.

Quelle: Presseportal

nf24