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München: Unerlaubter Aufenthalt in Deutschland

Zwei Usbeken auf Fahndungsliste, einer verurteilt zu Geldstrafe, der andere begleicht Schulden und vermeidet Haftbefehl.

Foto: Depositphotos

Görlitz (ost)

Am Mittwoch wurden zwei Usbeken (24, 38) festgenommen. Eine Patrouille der Bundespolizei stoppte den 38-Jährigen vor dem Bahnhof in Görlitz und stellte bei der Kontrolle fest, dass er keine gültigen Reisedokumente hatte. Um die Angelegenheit weiter zu klären, wurde der Usbeke mit auf die Dienststelle genommen. Es stellte sich heraus, dass er eine Ausreiseaufforderung erhalten hatte, die besagte, dass er das Bundesgebiet bis spätestens 22. September 2024 verlassen musste. Offensichtlich war er dieser Aufforderung nicht nachgekommen und hielt sich weiterhin illegal im Land auf. Zusätzlich tauchte sein Name dreimal auf der Fahndungsliste auf. Neben zwei Aufenthaltsermittlungen wurde auch ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München II entdeckt. Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen verurteilte den Usbeken zu einer Geldstrafe von 977,50 Euro, einschließlich der Verfahrenskosten. Ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts wurde eingeleitet. Da der Mann die geforderte Geldsumme nicht bezahlen konnte, wurde er inhaftiert.

Am Abend hatte der 24-jährige Usbeke mehr Glück. Der junge Mann beglich vor Ort seine ausstehenden Schulden in Höhe von 1.877,50 Euro. Ein Teil wurde bar bezahlt, den Restbetrag überwies er mit seiner Visa-Karte. Durch die vollständige Begleichung seiner Schulden konnte der Usbeke den Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Neuruppin abwenden, der auf einem Strafbefehl des Amtsgerichts Prenzlau wegen Einschleusens von Ausländern beruhte.

Quelle: Presseportal

nf24