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Pferd reißt sich los und läuft auf die Gleise: Polizeieinsatz

Züge erhielten insgesamt 40 Minuten Verspätung, Bundespolizei warnt vor schwerwiegenden Straftaten bei Kollisionen zwischen Tier und Bahn.

Foto: unsplash

Stendal, Osterburg (ost)

Am Dienstag, dem 16. April 2024, ereignete sich ein brisanter Vorfall: Gegen 15:40 Uhr informierte die Polizeiinspektion Stendal die Bundespolizei in Stendal über ein Pferd, das sich auf der Strecke Stendal – Wittenberge im Bereich Osterburg – Düsedau befand. Die Besitzerin des Pferdes hatte bereits zuvor die Landespolizei verständigt und war ebenfalls auf dem Weg zu den Bahngleisen. Sofort wurden die Gleise über die Notfallleitstelle der Bahn gesperrt und eine Streife der Bundespolizei begab sich umgehend zum Ort des Geschehens. In der Zwischenzeit gelang es der 25-jährigen Frau, das Pferd einzufangen und zurück auf die Koppel zu bringen. Sie erklärte der Streife, dass das Pferd sich auf dem Weg von Stall zur Koppel losgerissen hatte und in Richtung der Gleise gelaufen war. Glücklicherweise kam es zu keinen weiteren Zwischenfällen. Lediglich zwei Züge hatten insgesamt 40 Minuten Verspätung.

In diesem Zusammenhang betont die Bundespolizei erneut, dass in solchen Fällen immer geprüft wird, ob dem Halter oder der Halterin des Tieres ein Fehlverhalten vorgeworfen werden kann. Wenn einem Tierhalter eine Pflichtverletzung nachgewiesen wird, kann er gemäß der Eisenbahn-, Bau- und Betriebsordnung mit einem Bußgeld belegt werden, das für Zugverspätungen oder Zugausfälle gilt. Darüber hinaus kann er für eventuelle Schäden an betroffenen Zügen oder Bahngleisen auf dem zivilrechtlichen Weg von der Deutschen Bahn haftbar gemacht werden. Im Falle einer Kollision zwischen Tier und Bahn muss die Bundespolizei weiterhin ein Ermittlungsverfahren wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr einleiten, was keineswegs ein Kavaliersdelikt, sondern eine schwerwiegende Straftat darstellt.

Kontakt:

Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391-56549-505
E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
X: @bpol_pir

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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Sachsen-Anhalt für 2022

Die Verkehrsunfallstatistik für Sachsen-Anhalt im Jahr 2022 zeigt insgesamt 67.441 Unfälle. Davon waren 7.603 Unfälle mit Personenschaden, was 11,27% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden beliefen sich auf 975 (1,45%). 488 Unfälle wurden unter dem Einfluss berauschender Mittel verursacht (0,72%). Die meisten Unfälle (86,56%) waren übrige Sachschadensunfälle. Innerorts ereigneten sich 44.732 Unfälle (66,33%), außerorts (ohne Autobahnen) 18.494 Unfälle (27,42%) und auf Autobahnen 4.215 Unfälle (6,25%). Insgesamt gab es 152 Getötete, 1.894 Schwerverletzte und 7.743 Leichtverletzte.

2022
Verkehrsunfälle insgesamt 67.441
Unfälle mit Personenschaden 7.603
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 975
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 488
Übrige Sachschadensunfälle 58.375
Ortslage – innerorts 44.732
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 18.494
Ortslage – auf Autobahnen 4.215
Getötete 152
Schwerverletzte 1.894
Leichtverletzte 7.743

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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