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Plagwitz: Lebensgefährlicher Trend

Jugendliche wurden beim „Train-Surfing“ erwischt, Bundespolizei warnt vor den schwerwiegenden Folgen und leitet Strafverfahren ein.

Foto: unsplash

Leipzig (ost)

Am vergangenen Sonntag entdeckte eine Streife der Leipziger Bundespolizei zwei „Trittbrettfahrer“. Die beiden vermummten Jugendlichen fuhren spät abends auf dem Trittbrett einer S-Bahn vom Bahnhof Borsdorf in Richtung Leipzig-Engelsdorf.

Als die Beamten die beiden Jugendlichen am Bahnhof Borsdorf entdeckten, wurden sofort die Erziehungsberechtigten informiert. Bei der Durchsuchung wurden mehrere Beweismittel gefunden, darunter ein Smartphone mit verschiedenen Videoaufnahmen und Fotos, die während der Aktion gemacht wurden.

Auch am frühen Montagabend wurden wieder zwei unbekannte „Subway-Surfer“ entdeckt. Sie kletterten am Haltepunkt Plagwitz auf die Kupplung einer S-Bahn. Ein Bahnmitarbeiter erwischte sie dabei. Zunächst hielt er eine Person fest, aber der Verdächtige riss sich los. Danach konnten beide fliehen.

Hinweise von Zeugen nimmt die Bundespolizeiinspektion Leipzig gerne telefonisch unter 0341 99799 0 oder per E-Mail unter bpoli.leipzig@polizei.bund.de entgegen.

Vor einigen Monaten haben wir bereits über den tödlichen Trend des S-Bahn-Surfens berichtet, der besonders in sozialen Netzwerken gefeiert wird. Dabei kommt es immer wieder zu tragischen Unfällen.

Die Bundespolizei weist erneut auf die erheblichen Gefahren hin, die damit verbunden sind: Es sind nicht nur die offensichtlichen Risiken, wie das Herunterfallen vom Zug, die das S-Bahn-Surfen so gefährlich machen. Auch Hindernisse wie Tunnel oder Querbalken können zu schweren oder tödlichen Verletzungen führen. Zudem stellen die Oberleitungen eine Gefahr für Leib und Leben dar. Selbst ohne direkten Kontakt kann der Surfer von Stromschlägen getroffen werden und zu schwersten, oft tödlichen Verletzungen führen.

In der Regel leitet die Bundespolizei Ermittlungsverfahren ein. Es ist jedoch auch möglich, das S-Bahn-Surfen als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen. Hier kann eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Die Bundespolizei warnt eindringlich vor dem lebensgefährlichen Trend und hat gegen die beiden Vermummten ein Strafverfahren eingeleitet. Die Ermittlungen dauern an.

„Train-Surfing“ ist kein Trendsport, sondern ein Spiel mit dem Tod!

Quelle: Presseportal

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