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Polizei- und Feuerwehrmeldungen am 03.03.2026 aus Sachsen-Anhalt

Lesen Sie in unserem Live-Ticker die aktuellen Polizei- und Feuerwehrmeldungen aus Sachsen-Anhalt vom 03.03.2026

Foto: unsplash

Der Liveticker wird ständig aktualisiert.

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03.03.2026 – 09:34

BPOLI EBB: Vietnamesin zurückgewiesen

Zittau (ost)

Im Zuge der verstärkten Grenzkontrollen überprüften Beamte der Bundespolizei am 02. März 2026 um 09:50 Uhr auf der B 178n bei Zittau ein tschechisches Auto.

Die Person auf dem Beifahrersitz war eine 43-jährige Vietnamesin, die zwar einen gültigen Reisepass vorweisen konnte, aber der gezeigte ungarische Aufenthaltstitel war bereits im Dezember 2025 abgelaufen.

Aufgrund der unerlaubten Einreise / Aufenthalt wurde die Frau angezeigt und anschließend nach Polen zurückgeschickt.

Hier geht es zur Originalquelle

Bundespolizeiinspektion Ebersbach
Pressesprecher
Ronny Probst
Telefon: 0 35 86 - 7 60 22 45
E-Mail: bpoli.ebersbach.oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

03.03.2026 – 08:52

BPOLI C: Einreise endet für 39-Jährigen in der JVA

Reitzenhain (ost)

Ein 39-jähriger Mann aus Moldawien wurde heute Nacht um 02:25 Uhr bei seiner Einreise aus Tschechien am Grenzübergang in Reitzenhain von Bundespolizeibeamten im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen kontrolliert.

Bei der Überprüfung seiner Identität stellten die Beamten fest, dass gegen ihn zwei Haftbefehle vorlagen, die vollstreckt werden mussten.

Im Jahr 2021 wurde er vom Amtsgericht Görlitz wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz zu einer Geldstrafe von 700,49 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen verurteilt. Im Jahr 2022 wurde er erneut vom Amtsgericht Weiden wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz zu einer Geldstrafe von 2682,50 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 130 Tagen verurteilt.

Da er die Strafen noch nicht bezahlt hatte und auch vor Ort keine Zahlung leisten konnte, wird er nun inhaftiert.

Hier geht es zur Originalquelle

Bundespolizeiinspektion Chemnitz
Telefon: 0371 4615 105
E-Mail: bpoli.chemnitz.presse@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

03.03.2026 – 08:00

HZA-MD: 3. März 2026: Tag des ArtenschutzesZoll hilft bedrohte Tiere und Pflanzen zu schützen

Magdeburg (ost)

Es gibt weltweit viele Tier- und Pflanzenarten, die vom Aussterben bedroht sind. Der Zoll spielt eine wichtige Rolle bei der Entdeckung von Verstößen gegen Artenschutzbestimmungen und dem Schutz der Naturvielfalt.

Jedes Jahr finden Zollbeamte im Durchschnitt 1.200 geschützte Tiere, Pflanzen oder Teile und Produkte daraus im gewerblichen Warenverkehr, im Gepäck von Reisenden oder in der Post. Letzteres nimmt aufgrund von Internetbestellungen immer mehr zu und macht mittlerweile etwa ein Drittel der entdeckten Fälle aus. Fast 60 Prozent der Aufgriffe erfolgen über Flughäfen. In den Jahren 2022 bis 2024 zog der Zoll insgesamt 150.000 geschützte Tiere, Pflanzen und Produkte daraus aus dem Verkehr.

Der Zoll überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen für den Warenverkehr mit Drittländern. Geschützte Tiere, Pflanzen und daraus hergestellte Waren, die ohne erforderliche Dokumente ein-, durch- oder ausgeführt werden, werden beschlagnahmt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen transportiert werden.

Die meisten Verstöße werden von Urlaubern begangen, die unwissend oder ohne Unrechtsbewusstsein Erzeugnisse oder Teile geschützter Tier- und Pflanzenarten als Souvenirs mit nach Hause bringen. Sie tragen bewusst oder unbewusst dazu bei, dass der Handel mit geschützten Arten florierend ist und damit dem Aussterben von Tieren und Pflanzen Vorschub leisten. Aber auch der gewerbliche internationale Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen hat sich zu einem lukrativen Geschäft entwickelt.

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen existiert seit über 50 Jahren. Das Übereinkommen, auch bekannt als CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora), ist das älteste der großen internationalen Umweltschutzabkommen. 184 Länder haben sich bisher dazu verpflichtet. Es dient dem Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten vor der Dezimierung durch unkontrollierten Handel. Alle zwei bis drei Jahre werden auf der Konferenz aller Vertragsstaaten Neuaufnahmen weiterer gefährdeter Arten in die Anhänge des Übereinkommens oder Anpassungen des Schutzstatus von bereits gelisteten Arten verhandelt.

In der EU wurde das Übereinkommen einheitlich in allen Mitgliedstaaten durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 und Durchführungsverordnungen umgesetzt.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.zoll.de oder www.artenschutz-online.de

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Hauptzollamt Magdeburg
Sebastian Schultz
Telefon: 0391 / 5074 - 1206
E-Mail: presse.hza-magdeburg@zoll.bund.de
www.zoll.de

Redaktioneller Hinweis: Unser Liveticker basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

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