Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Polizei- und Feuerwehrmeldungen am 04.02.2025 aus Sachsen-Anhalt

Lesen Sie in unserem Live-Ticker die aktuellen Polizei- und Feuerwehrmeldungen aus Sachsen-Anhalt vom 04.02.2025

Foto: unsplash

Der Liveticker wird ständig aktualisiert.

04.02.2025 – 13:13

BPOLI DD: Grenzkontrolle führt zur Sicherstellung von Diebesgut

Dresden (ost)

Am 03. Februar 2025, um etwa 11:20 Uhr, führten Polizeibeamte der Bundespolizeiinspektion Dresden eine Kontrolle im Rahmen einer Grenzkontrolle im EuroCity-Zug von Dresden nach Bad Schandau durch.

Während dieser Überprüfung wurde ein 41-jähriger Bürger aus Tschechien kontrolliert. Bei der Identitätsfeststellung stellte sich heraus, dass der Mann bereits in der Vergangenheit wegen Diebstahlsdelikten auffällig geworden war.

Die Beamten beschlossen, die Kontrolle zu verschärfen. Im Gepäck des Mannes entdeckten sie mehrere neue Gegenstände, für die er keine Kaufbelege vorweisen konnte. Außerdem gab er widersprüchliche Informationen über die Herkunft der Artikel an.

Nach gründlichen Recherchen konnten die Beamten die Ursprung der Gegenstände feststellen und klären, dass sie aus Diebstählen in einem Dresdner Kaufhaus stammten. Es handelte sich um Kleidungsstücke und Champagner im Gesamtwert von etwa 500 Euro.

Gegen den 41-jährigen Mann wurde ein Strafverfahren wegen Diebstahls eingeleitet und die Gegenstände wurden beschlagnahmt. Die weiteren Ermittlungen in diesem Fall werden von der sächsischen Polizei durchgeführt.

Hier geht es zur Originalquelle

Bundespolizeiinspektion Dresden
Pressestelle
Telefon: 0351 / 81502 - 2020
E-Mail: bpoli.dresden.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_pir

04.02.2025 – 13:10

BPOLI DD: Bundespolizei Dresden: Mehrere Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt

Dresden (ost)

Am Sonntag, den 02. Februar 2025, entdeckten Polizeibeamte der Bundespolizeiinspektion Dresden bei Kontrollen am Flughafen Dresden und am Hauptbahnhof Dresden mehrere Verstöße gegen das Waffengesetz und das Luftsicherheitsgesetz. Während der Maßnahmen wurden verschiedene gefährliche Gegenstände beschlagnahmt und entsprechende Verfahren eingeleitet.

Um 14:55 Uhr wurde bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen Dresden ein 16-jähriger deutscher Staatsbürger auffällig. In seiner Jackentasche wurde ein Einhandmesser entdeckt. Auf Nachfrage gab der Jugendliche an, dass er vergessen hatte, das Messer aus der Tasche zu nehmen. Außerdem erklärte er, dass er das Messer zur Selbstverteidigung dabei hatte.

Die Beamten beschlagnahmten das Messer sofort und leiteten ein Verfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Waffen- und Luftsicherheitsgesetz ein.

Kurz zuvor kontrollierten Bundespolizisten um 14:00 Uhr einen 21-jährigen deutschen Staatsbürger am Hauptbahnhof Dresden. Bei ihm wurde ein griffbereites Einhandmesser festgestellt. Zusätzlich führte der Mann einen Personalausweis einer anderen Person mit sich, was unrechtmäßig war.

Die Beamten nahmen sowohl das Messer als auch den Personalausweis in Gewahrsam. Gegen den Mann wurde ein Verfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz eingeleitet.

Um 15:05 Uhr wurde ein 16-jähriger deutscher Staatsbürger von einer Streife der Bundespolizei am Hauptbahnhof Dresden kontrolliert. Auf Nachfrage konnte der Jugendliche jedoch keine Ausweisdokumente vorzeigen. Eine Überprüfung ergab, dass er polizeibekannt war und bereits mehrfach wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgefallen war.

Bei der Durchsuchung seiner Person fanden die Beamten eine Softairpistole und ein Karambitmesser. Beide Gegenstände wurden beschlagnahmt, und die Bundespolizei leitete ein Verfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz ein.

Hier geht es zur Originalquelle

Bundespolizeiinspektion Dresden
Pressestelle
Telefon: 0351 / 81502 - 2020
E-Mail: bpoli.dresden.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_pir

04.02.2025 – 13:08

BPOLI DD: Bundespolizei nimmt Betrüger in Dresden fest: Haftstrafe von 1,5 Jahren angetreten

Dresden (ost)

Am Sonntag, dem 02. Februar 2025, führten die Polizeibeamten der Bundespolizeiinspektion Dresden um 17:30 Uhr eine Kontrolle in der Kuppelhalle des Hauptbahnhofs Dresden durch. Bei dieser Kontrolle wurde ein 26-jähriger Mann aus Georgien entdeckt, der keine Ausweispapiere vorlegen konnte.

Nach genauer Überprüfung konnte die Identität des Mannes von den Beamten zweifelsfrei festgestellt werden. Es stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Dresden einen Haftbefehl zur Festnahme gegen ihn erlassen hatte. Der Beschuldigte war bereits im Jahr 2021 wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt worden, hatte diese Strafe jedoch bisher nicht angetreten.

Zusätzlich lag ein weiterer Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden gegen ihn vor, in dem die Einziehung von Werten aus seinen Betrugstaten in Höhe von 2.599,52 Euro gefordert wurde.

Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde der 26-jährige Mann in das Gefängnis überführt, um dort seine anderthalbjährige Haftstrafe abzusitzen. Den geforderten Betrag zur Einziehung konnte er nicht begleichen.

Hier geht es zur Originalquelle

Bundespolizeiinspektion Dresden
Pressestelle
Telefon: 0351 / 81502 - 2020
E-Mail: bpoli.dresden.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_pir

04.02.2025 – 12:00

BPOLI MD: 23-Jähriger kann 800 Euro nicht aufbringen und muss in Haft

Magdeburg (ost)

Am Montag, dem 3. Februar 2025, um 19:30 Uhr, führte eine Patrouille der Bundespolizei eine Kontrolle an zwei jungen Männern im Hauptbahnhof Magdeburg durch. Nachdem die Identitäten überprüft worden waren, stellte der Abgleich der erhaltenen Personendaten mit dem Fahndungssystem der Polizei einen bestehenden Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Erfurt gegen einen der Männer fest. Gemäß dem Urteil des Amtsgerichts Gotha wurde der 23-jährige Deutsche bereits im Januar 2023 wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 1200 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt. Er beglich lediglich ein Drittel der Geldstrafe, danach blieben die Zahlungen aus. Außerdem war der Verurteilte unbekannt verzogen, weshalb am 27. Oktober 2023 ein Haftbefehl über 20 Tage Ersatzfreiheitsstrafe oder die sofortige Zahlung der restlichen 800 Euro Geldstrafe erlassen wurde. Dies wurde dem Gesuchten von den Bundespolizisten mitgeteilt, woraufhin sie ihn festnahmen und zur Dienststelle brachten. Da weder er noch sein begleitender Bruder den ausstehenden Betrag aufbringen konnten, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt überführt. Die Bundespolizisten informierten abschließend die zuständige Behörde über die Vollstreckung des Haftbefehls.

Hier geht es zur Originalquelle

Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391-56549-505
E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
X: @bpol_pir

Redaktioneller Hinweis: Unser Liveticker basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

nf24