Lesen Sie in unserem Live-Ticker die aktuellen Polizei- und Feuerwehrmeldungen aus Sachsen-Anhalt vom 08.05.2025
Polizei- und Feuerwehrmeldungen am 08.05.2025 aus Sachsen-Anhalt
Der Liveticker wird ständig aktualisiert.
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BPOLI L: Trainsurfen - ein Spiel mit dem Leben
Leipzig (ost)
In den vergangenen Wochen hat die Leipziger Bundespolizei vermehrt Hinweise auf sogenannte Trainsurfer erhalten. Videos aus Leipzig und der Umgebung werden auf verschiedenen Social-Media-Plattformen verbreitet.
Der gefährliche Trend aus den 90er Jahren ist zurück: Fälle von S-Bahn-Surfen, dem Mitfahren auf dem Dach oder den Kupplungen von Zügen, nehmen wieder deutlich zu. Ende April ereignete sich in Berlin ein schwerer Unfall, bei dem zwei Jugendliche ums Leben kamen.
Welche Risiken bestehen?
Nicht nur das Risiko, vom Zug zu stürzen, macht das S-Bahn-Surfen so gefährlich. Besonders die Fahrtwinde und Luftwirbel, die während der Fahrt entstehen, haben bereits zu schweren Unfällen geführt. Wenn man beim S-Bahn-Surfen abrutscht, landet man im Gleisbett und kann von den Rädern erfasst werden. Auch Hindernisse wie Tunnel oder Querbalken können zu schweren oder tödlichen Verletzungen führen.
Auch die Oberleitungen bergen Gefahren für Leib und Leben. Selbst ohne direkten Kontakt kann der Surfer von Stromüberschlägen getroffen werden, was zu schwersten, oft tödlichen Verletzungen führen kann.
Train-Surfing ist in Deutschland illegal.
In der Regel leitet die Bundespolizei Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ein. Das S-Bahn-Surfen wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet. Es ist auch möglich, das S-Bahn-Surfen als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen. Hier kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
Die Bundespolizei warnt eindringlich vor diesem lebensgefährlichen Trend!
Egal ob auf Puffern oder Dächern mitfahren, die Gefahren sind unkontrollierbar, wie mehrere Unglücksfälle aus der Vergangenheit zeigen. "Surfer" kommen immer wieder mit Stromleitungen, Bahnsteigen oder Gegenverkehr in Kontakt, stürzen auf Gleise oder werden, verletzt liegen bleibend, überrollt.
Hinweise zu Train-Surfern und Beobachtungen können bei der Leitstelle der Bundespolizei Leipzig unter 0341 - 997990 gemeldet werden.
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Bundespolizeiinspektion Leipzig
Pressesprecher
Jens Damrau
Telefon: 0341-271497 108
Mobil: 0172/305 12 80
E-Mail: presse.leipzig@polizei.bund.de
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BPOLI DD: Bundespolizei vollstreckt europäischen Haftbefehl am Hauptbahnhof Dresden
Dresden (ost)
Früh am 7. Mai 2025 haben Einsatzkräfte der Bundespolizei einen Mann am Hauptbahnhof Dresden festgenommen, gegen den ein europäischer Haftbefehl zur Auslieferung nach Österreich vorlag.
Gegen 01:30 Uhr kontrollierten die Beamten den Mann. Eine Überprüfung im polizeilichen Informationssystem ergab, dass der Bosnier wegen gewerbsmäßigen Diebstahls zur Festnahme durch die Republik Österreich ausgeschrieben war.
Nach der Festnahme wurde der 26-Jährige zur Bundespolizeiwache am Hauptbahnhof Dresden gebracht.
Am selben Tag um 14:00 Uhr wurde der Festgenommene dem Haftrichter am Amtsgericht Dresden vorgeführt, der den Auslieferungshaftbefehl in Vollzug setzte. Danach wurde er in die Justizvollzugsanstalt Dresden gebracht, wo er auf seine Auslieferung nach Österreich im Rahmen der internationalen Rechtshilfe wartet.
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Bundespolizeiinspektion Dresden
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BPOLI MD: Gesucht wird der Besitzer dieses Fahrrads
Magdeburg (ost)
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BPOLI MD: Reisender kann sich nicht ausweisen, hat fremde Dokumente dabei und muss in Haft
Magdeburg (ost)
Am Mittwoch, dem 7. Mai 2025, hat der Schaffner eines Regionalzuges auf der Route von Halle (Saale) nach Magdeburg um 22:50 Uhr einen Fahrgast überprüft, der ein Ticket, aber keinen erforderlichen und zugehörigen Identitätsnachweis vorgelegt hat. Nach der Ankunft des Zuges am Hauptbahnhof Magdeburg wurde der gambische Staatsbürger von einer alarmierten Streife der Bundespolizei empfangen, um seine Identität festzustellen. Er identifizierte sich mit einem älteren Haftentlassungsschein. Die Überprüfung dieser persönlichen Daten im Fahndungssystem der Polizei ergab einen erneuten Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hamburg. Das Amtsgericht Hamburg hatte den 36-Jährigen im März 2024 wegen Anbau, Herstellung, Handel, Schmuggel und Erwerb von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 1000 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen verurteilt. Weder zahlte der Gesuchte die auferlegte Geldstrafe, noch stellte er sich der Haftstrafe und war zudem unbekannt. Daher erließ die besagte Staatsanwaltschaft am 24. Oktober des letzten Jahres den Haftbefehl. Dieser wurde dem Verurteilten mitgeteilt, er wurde festgenommen und zur Dienststelle gebracht. Bei der Durchsuchung des Mannes und seiner mitgeführten Gegenstände fanden die Einsatzkräfte auch einen gambischen Reisepass und eine spanische Aufenthaltserlaubnis. Beide Dokumente waren nicht auf ihn ausgestellt und wiesen Merkmale von Fälschungen auf, die weiter untersucht werden müssen. Daher wurden sie sichergestellt. Der geforderte Geldbetrag konnte vom Gesuchten nicht aufgebracht werden. Daher wurde er inhaftiert und die ausstellende Behörde über die Vollstreckung des Haftbefehls informiert. Außerdem wurden neue Strafanzeigen wegen Unterschlagung und Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz von den Bundespolizisten erstellt.
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Redaktioneller Hinweis: Unser Liveticker basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.